Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Dienstag, 23. August 2011, 17:37

§ 138

§ 138

Wahl der Delegierten; Wahlausschreibung

(1) Die Delegierten und die Ersatzpersonen (§ 133 Abs. 1) sind vom Bezirksjagdtag zu wählen.

(2) Die Wahl ist vom Vorstand des Landesjagdverbandes nach Anhörung der zuständigen Wahlkommission, unter Bekanntgabe des Wahltages spätestens acht Wochen vorher auszuschreiben und durch Anschlag an der Amtstafel der Bezirksverwaltungsbehörde kundzumachen. In den Jagdzeitschriften ist die Ausschreibung zusätzlich zu verlautbaren. In der Ausschreibung ist die Zahl der dem Jagdbezirk zustehenden Delegierten und die Zahl der für einen Wahlvorschlag erforderlichen Unterschriften anzuführen.
Man kann nur jenes Stück Wild erbeuten welches für einem gewachsen ist