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1

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 06:50

Rechtskunde Frage 1

Erklären sie die Begriffe "Jagdrecht" und "Jagdausübungsrecht" !
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
http://www.Jaegerforum.at

2

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 07:07

Re: Rechtskunde Frage 1

Das Jagdrecht ist mit Grund und Boden verbunden und steht nur dem Grundeigententümer zu !

Das Jagdausübungsrecht steht nur denen zu,die im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind und durch Pachtzahlung an den (die) Grundeigentümer (Genossenschaftsjagd) das Jagdausübungsrecht erwerben!

Weidmannsheil
Rudi

Wildacker.at

Zukunftshirsch

    Österreich

Beiträge: 979

Beruf: Wildackersaatgut-Jagdbekleidung-Revierbedarf vom Jäger für den Jäger

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3

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 08:42

Re: Rechtskunde Frage 1

@ Rudi

Was soll man dazu noch sagen????

Alles bestens erklärt

:D :D
Genieße die Natur mit allen Sinnen und Respektiere Deine Grenzen.

Weidmannsheil und LG

Martin

http://www.wildacker.at

4

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 08:45

Re: Rechtskunde Frage 1

Das wäre ja diesmal schnell gegangen. #Respekt
Bestens erklärt.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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Weidwerk verpflichtet
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5

Donnerstag, 6. Oktober 2011, 10:48

Re: Rechtskunde Frage 1

Zitat von »"Saujäger"«

Das Jagdausübungsrecht steht nur denen zu,die im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind und durch Pachtzahlung an den (die) Grundeigentümer (Genossenschaftsjagd) das Jagdausübungsrecht erwerben!

Kleine Anmerkung: Das Jagdausübungsrecht steht natürlich auch dem Grundbesitzer selbst zu, wenn er die Jagd nicht verpachtet. (Nur damit in Gedanken keine eingeschränkte Bindung von Jagdausübungsrecht und Pacht entsteht.)

MfG, Tschurtsch.