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Rechtskunde Frage 1
Erklären sie die Begriffe "Jagdrecht" und "Jagdausübungsrecht" !
Re: Rechtskunde Frage 1
Das Jagdrecht ist mit Grund und Boden verbunden und steht nur dem Grundeigententümer zu !
Das Jagdausübungsrecht steht nur denen zu,die im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind und durch Pachtzahlung an den (die) Grundeigentümer (Genossenschaftsjagd) das Jagdausübungsrecht erwerben!
Weidmannsheil
Rudi
Re: Rechtskunde Frage 1
@ Rudi
Was soll man dazu noch sagen????
Alles bestens erklärt
Genieße die Natur mit allen Sinnen und Respektiere Deine Grenzen.
Weidmannsheil und LG
Martin
http://www.wildacker.at
Re: Rechtskunde Frage 1
Das wäre ja diesmal schnell gegangen.
Bestens erklärt.
Re: Rechtskunde Frage 1
Das Jagdausübungsrecht steht nur denen zu,die im Besitz einer gültigen Jagdkarte sind und durch Pachtzahlung an den (die) Grundeigentümer (Genossenschaftsjagd) das Jagdausübungsrecht erwerben!
Kleine Anmerkung: Das Jagdausübungsrecht steht natürlich auch dem Grundbesitzer selbst zu, wenn er die Jagd nicht verpachtet. (Nur damit in Gedanken keine eingeschränkte Bindung von Jagdausübungsrecht und Pacht entsteht.)
MfG, Tschurtsch.