Nach dem öster. Waffengesetz ist ein Tresor generell nicht vorgeschrieben.
Sondern lediglich eine sichere verwahrung der Schußwaffe §16a. Der Waffenbesitzer hat darauf zu achten, das kein unberechtigter an die Schußwaffe kommt. Es würde damit eventuell sogar ein Abzugschloß dem Gesetz genüge tun.
Doch auch hier hat der Gesetzgeber sich dahingehend abgesichert mit: Je mehr gefahrenpotentiale, umso sicherer. Z.B sind diese gegeben, wenn im Haushalt eine Person wohnt, die als Drogenabhängig bekannt ist oder eine Person, an welche ein Waffenverbot ausgesprochen wurde usw.
Hiebei ist ein Waffentresor natürlich eine größtmögliche absicherung.
Jedoch zwingend vorgeschrieben ist ein Tresor bei einer Anzahl unter 20 Stk. Langwaffen nicht. ( Zählt als "Ansammlung v. Kampfmitteln" und unterliegt eigenen Spielregeln §41 ).
Anmerken möchte ich hier, das sehrwohl, die Textpasage unter 16a man sich auf der Zunge zergehen lassen sollte: Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmngen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer weise vor unberechtigten Zugriff geschützt sind .
Etwas schwammig, wo der Ball eben weitergegeben wird
.
Wenn etwas passiert - hat immer der "Schmiedl" die Schuld.
Auch im §8 unter den erläuterungen sind einige Fallbeispiele zur sicheren verwahrung von Schusswaffen erläutert, doch Tresor ist nirgends vorgeschrieben.
Dies kann sich dann natürlich von den jeweiligen internen verpflichtungen von den Landesjagdverbänden unterscheiden. Da ja jede Landesgruppe ihr eigenes "Süppchen kocht" und sie untereinander Wettteifern um "besser" zu sein.
Und wundern würde es mich nicht, würde da der eine oder andere Landesjagdverband sehr gerne eine Art Vorreiterrolle übernehmen wollen..
Doch bin ich persönlich kein Gegner eines solchen Waffentresors, er erleichtert ein vieles.
Schon alleine bei der 5jährigen Kontrolle anl. des WP durch die Exekutive macht es halt auch ein positives Erscheinungsbild, wenn Schußwaffen sorgfälltig im Tresor verwahrt werden, inkl. der dafür vorgesehenen Munition.
Doch darf Zugang zum Tresor nur der berechtigte haben.