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Freitag, 15. Juli 2011, 08:40

§13 TKV-Verordnung

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in
Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tierkörperverwertungsverordnung,
LGBl. Nr. 90/1996, in
der Fassung LGBl. Nr. 10/2001, außer Kraft.
(3) Mit 31. Dezember 2002 tritt der Entgelttarif II der
Anlage außer Kraft.

Anlage

Entgelttarif I
Für die Einsammlung und Abfuhr zur Tierkörperverwertungsanstalt
sind folgende Entgelte zu entrichten:

1.

1.1. Von den Gemeinden jährlich nach dem Bestand
an Nutztieren gemäß dem Ergebnis der jeweils
letzten Vollerhebung der Statistik Österreich und
an Hunden nach Schätzung
a) für Pferde . . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 1,45 €
b) für Rinder . . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 1,76 €
c) für Schweine . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,22 €
d) für Schafe . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,18 €
e) für Ziegen . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,12 €
f) für Geflügel . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,005 €
g) für Hunde . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,05 €

1.2. Von den Gemeinden nach den von der Tierkörperverwertungsanstalt
entsorgten Sammelbehältern
a) je Schlachtmülltonne klein
(240 l Inhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,90 €
b) je Kleincontainer
(7 m3 Inhalt, maximal 6 t) . . . . . . . . 145,34 €
c) je Großcontainer
(16 m3 Inhalt, maximal 9 t) . . . . . . . 181,68 €

2. Von den gewerblichen und industriellen
Schlachtbetrieben jährlich nach der Anzahl der
im laufenden Jahr durchgeführten, der Fleischuntersuchung
unterzogenen Schlachtungen je
geschlachtetes Tier
a) für Pferde . . . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 1,85 €
b) für Rinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 3,06 €
c) für Kälber . . . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,49 €
d) für Schweine . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,37 €
e) für Schafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,29 €
f) für Ziegen . . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,13 €

3. Von den Geflügelschlachtbetrieben nach den
von der Tierkörperverwertungsanstalt entsorgten
Sammelbehältern
a) je Schlachtmülltonne klein
(240 l Inhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,90 €
b) je Kleincontainer
(7 m3 Inhalt, maximal 6 t) . . . . . . . . 152,61 €
c) je Großcontainer
(16 m3 Inhalt, maximal 9 t) . . . . . . . 188,94 €
d) je Blutabholung . . . . . . . . . . . . . . . . 101,74 €

4. Von den Fleisch bearbeitenden und Fleisch verarbeitenden
Betrieben nach den von der Tierkörperverwertungsanstalt
entsorgten Sammelbehältern
a) je Schlachtmülltonne klein
(240 l Inhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,53 €
b) je Kleincontainer
(7 m3 Inhalt, maximal 6 t) . . . . . . . . 218,01 €
c) je Großcontainer
(16 m3 Inhalt, maximal 9 t) . . . . . . . 261,62 €


Entgelttarif II
Für die Verarbeitung, den Transport zur Verbrennung
und die Verbrennung sind folgende Entgelte zu
entrichten:

1.1. Von den Gemeinden jährlich nach dem Bestand
an Nutztieren gemäß dem Ergebnis der jeweils
letzten Vollerhebung der Statistik Österreich und
an Hunden nach Schätzung
a) für Pferde . . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,25 €
b) für Rinder . . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,31 €
c) für Schweine . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,04 €
d) für Schafe . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,03 €
e) für Ziegen . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,02 €
f) für Geflügel . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,001 €
g) für Hunde . . . . . . . . . . . . . . . . je Tier 0,01 €

1.2. Von den Gemeinden nach den von der Tierkörperverwertungsanstalt
entsorgten Sammelbehältern
a) je Schlachtmülltonne klein
(240 l Inhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,01 €
b) je Kleincontainer
(7 m3 Inhalt, maximal 6 t) . . . . . . . . . . 66,78 €
c) je Großcontainer
(16 m3 Inhalt, maximal 9 t) . . . . . . . . . 83,48 €

2. Von den gewerblichen und
industrieilen Schlachtbetrieben
je kg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,029 €

3. Von den Geflügelschlachtbetrieben
je kg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,029 €

4. Von den Fleisch bearbeitenden
und Fleisch verarbeitenden
Betrieben je kg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,029 €
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Rocces


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