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Ist ganz einfach:
§ 59 Auswildern von Wildarten und -unterarten; Ausnahmen von der Ausschließlichkeit des Jagdrechtes
(3) Zum Schutz der Kleinhaustiere dürfen Steinmarder, Marderhunde, Iltisse, Waschbären und Füchse in Häusern, Gehöften und Höfen von den Besitzerinnen/Besitzern oder ihren Beauftragten, auch wenn diese Personen nicht im Besitz einer Jagdkarte sind, ohne Bewilligung der/des Jagdausübungsberechtigten lebend gefangen oder mit einer Schusswaffe getötet werden, wobei die übrigen Bestimmungen des Jagdgesetzes einzuhalten sind.
Die genaue Definition eines Hofes gehöfes wäre interessant!
Im Garten eines einfamilienhauses zb??
Und das töten unter den übrigen Bestimmungen des Jagdgesetzes?das heißt definitv?
Jeder kann eine Falle aufstellen und sogar das Tier töten??
Also da möchte ich nicht wissen welche Typen von Menschen es gibt die die gefangenen Tiere quälen!
Also das finde ich WL arg da könnte jeder ein gefangenes Tier töten ??
Oder versteh ich das dann falsch?
Fangen wusste ich aber töten hätte ich gesagt das wäre Eingriff in fremdes Jagdrecht!was wenn man genau ist eigentlich das fangen schon wäre!
Im Garten eines normalen Einfamilienhauses wohl nicht, weil ja dort eher keine Gefährdung von Kleinhaustieren besteht.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Als "Kleinhaustier" gilt wohl auch die Katze und die durch den Fuchs gefährdete Katze ist inzwischen ein Klassiker in den Vorstädten. Vor kurzem hat mich wieder jemand dazu befragt, was sie gegen den Fuchs im Garten tun kann.
Daher gilt meiner Interpretation nach das gleiche REcht für Einfamilienhäuser samt Garten. Allerdings vermute ich, dass der Gesetzgeber damals noch nicht dran gedacht hat, dass seit neuestem Füchse liebend gerne in die Vorstädte kommen.
Wenn da nun alle beginnen, Fallen aufzustellen oder versuchen, den Fuchs zu töten, hätten wir bald unhaltbare Zustände ................