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Mittwoch, 19. Mai 2010, 18:31

§81a Gemeinschaftsrecht

Durch dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Verordnungen werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft
umgesetzt:
1. Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der
wildlebenden Vogelarten, ABl. Nr. L 103 vom 25. April 1979, S. 1;
2. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. Nr. L
206 vom 22. Juli 1992, S. 7.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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