Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Montag, 8. August 2011, 15:42

§ 28

§ 28

Abstimmungsverfahren

(1) Die oder der Vorsitzende der Wahlkommission eröffnet und leitet die Wahlhandlung und sorgt für Ruhe und Ordnung.

(2) Zur Wahl des Jagdausschusses sind als Mitglieder der Jagdgenossenschaft berechtigt:
1. Alle natürlichen Personen, die spätestens am Tag vor der Jagdausschusswahl das 18. Lebensjahr vollendet haben;
2. die gesetzliche Vertretung von Personen, die die Voraussetzung nach Z 1 nicht erfüllen;
3. Personen, die als Sachwalterinnen oder Sachwalter gemäß § 273 ABGB für Mitglieder einer Jagdgenossenschaft bestellt sind;
4. durch schriftliche Vollmacht ausgewiesene Bevollmächtigte juristischer Personen oder von Personengesellschaften
des Handelsrechtes;
5 . durch schriftliche Vollmacht ausgewiesene Bevollmächtigte von Miteigentumsgemeinschaften, sofern sie nicht zur gesetzlichen Vertretung der übrigen Miteigentümer befugt sind.

(3) Eine Vollmacht nach Abs. 2 kann auch mündlich vor der Wahlkommission erteilt werden. Blinde, schwer sehbehinderte oder gebrechliche Wählerinnen und Wähler dürfen sich von einer Begleitperson, die sie selbst auswählen können, führen und sich von dieser bei der Wahlhandlung helfen lassen.

(4) Die Anzahl der auf die zugelassenen Wahlvorschläge entfallenden Mitglieder des Jagdausschusses wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ermittelt.

(5) Das Wahlergebnis ist vom Vorsitz der Wahlkommission zu verlautbaren.
Man kann nur jenes Stück Wild erbeuten welches für einem gewachsen ist