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Jagdgesetznovelle 2020
Seit 8. Oktober liegt ein Gesetzes-Entwurf zur neuerlichen Novellierung des Bgdl. Jagdgesetzes 2017 zur Begutachtung auf. Die wichtigsten Änderungen finden Sie in der Mitglieder Information des Vorstandes bzw. in der Unterstützungserklärung.
Darin enthalten sind unter anderem folgende wesentliche Änderungen, die den Bgld. Landesjagdverband sowie die Jägerinnen und Jäger des Burgenlandes massiv betreffen:
Wegfall Bezirksjägermeister als Organ des Bgld. Landesjagdverbandes (die Bezeichnung Bezirksjägermeister wird dem BLJV weggenommen)
dadurch Wegfall der bisherigen Kompetenzen des Bezirksjägermeisters des BLJV:
- Anhörungsrecht bei Erstellung des Abschussplanes und bei Wildschutzgebieten
- Prüfungskommission Jungjäger/Jagdschutzorgane
- Einsichtnahme in die Abschusslisten während des Jagdjahres
- Kommissionsmitglied bei der Trophäenbewertung
- Wegfall Bezirksgeschäftsstellen des BLJV (Organisation des Jagdkurses,
Organisation der jagdlichen Veranstaltungen und der Öffentlichkeitsarbeit im Bezirk)
- Wegfall der direkten Ansprechperson im Bezirk
Installation eines „für das Jagdwesen zuständiges Organ“ bei jeder BH
Dieses Amtsorgan übernimmt Kompetenzen des Bezirksjägermeisters bei Jagdprüfung, Jagdschutzorgan-Prüfung, sonstige Kompetenzen sowie Bestellungsvoraussetzungen sind unklar. Vorgesehene Bezeichnung: Bezirksjägermeister !!!
Kompetenzverlust der Hegeringleiter:
- Betreten der Reviere des Hegerings zur Kontrolle
- Kontrolle der Einhaltung der Fütterungsbestimmungen
- Meldung von Hegeabschüssen künftig an die BH
Wahl von zwei Vertretern des Bezirkes am Bezirksjagdtag, die den Bezirk im Ausschuss des BLJV vertreten sowie als Mitglieder des Bezirksjagdbeirates fungieren (diese ersetzen BJM und BJM-Stv., heißen aber nicht mehr so!)
Der Bezirksjagdtag wäre künftig vom Landesjägermeister zu organisieren.
Trophäenbewertung:
- Organisation durch die BH
- Bewertung erfolgt durch den Hegeringleiter, einem Vertreter der zuständigen BH und
einem Vertreter einer anderer BH (ohne gesetzlichen Qualifikationsnachweis)
Wildfütterung:
- von 1. Oktober bis 31. März möglich (bisher: 1. Jänner bis 30. April bei Notzeit)
- neu: blattreiches Heu bzw. Grummet, Grassilage, Maissilage, Kraftfutter und Heu
Wildschäden unter 10 % (gemessen am Gesamtwert der Kultur) der Fläche des betroffenen Schlages sind generell nicht zu ersetzen (=Schadensschwelle).
Erhöhung der Jagdabgabe:
- jährlich im Folgejahr mit Ende März fällig, Bestimmung für verpachtete Jagden:
- 30 % des Jagdwertes (=Pachtbetrag + Nebenleistungen) (bisher 2 %)
- Mehrheit der Pächter mit Hauptwohnsitz im Jagdbezirk/Nachbarjagdbezirk und
Pachtbetrag über EUR 25,- pro Hektar: 20 %
- Mehrheit der Pächter mit Hauptwohnsitz im Jagdbezirk/Nachbarjagdbezirk und
Pachtbetrag unter EUR 25,- pro Hektar: 10 %
- 90 % der Abgabe gehen ans Land Burgenland (ohne Zweckwidmung)
Der Bgld. Landesjagdverband war in die Vorarbeiten zur Novelle nicht eingebunden und wurde mit fertigen Gesetzesvorschlägen konfrontiert. Als Selbstverwaltungskörper, der zur Effizienz verpflichtet ist und als Interessensvertretung unserer Mitglieder können wir den geplanten Änderungen nicht zustimmen!
In mehreren Gesprächen des Vorstandes mit dem Landeshauptmann bzw. dem Landesrat konnten nur bei einigen Punkten Anpassungen erzielt und dabei folgende Vorschläge abgewendet werden:
Auflösung des BLJV als KÖR (Körperschaft öffentlichen Rechts) samt Pflichtmitgliedschaft
Erhöhung der Kosten für die Jagdkarte sowie die Jagdgastkarte
Verlust der Hegeschau
Prüfungskommission ohne Teilnahme Vertreter BLJV
Daher werden unter anderem folgende Forderungen gestellt (beachte auch Unterstützungserklärung):
Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionärsebene „Bezirksjägermeister“ im Bgld. Landesjagdverband
Beibehaltung der Funktionärsbezeichnung „Bezirksjägermeister“ als Organ des BLJV
Beibehaltung der Vertretung des jeweiligen Jagdbezirks durch den Bezirksjägermeister (Abschussplanbesprechung, Trophäenbewertung, Prüfungskommission)
Ablehnung der Erhöhung der Jagdabgabe.
Der Bgld. Landesjagdverband befürwortet aber die vorgesehenen Änderungen im Bereich der Wildfütterung und des Wildschadens!
Sorry für das schlechte Layout meines Burgenland-Beitrages. Wenn es interessiert - einfauch auf die homepages des Jagdverbandes Burgenland. Da scheint Krieg zu herschen zwischen Jagdverband und Politik.
Schlecht für beide, vermute ich. ...................
NÖ tut es wohl gut, dass Jagd und Politik "aus einem Stall" kommen .................
Jagdfreund
Ob der brave burgenländische Jaga oder die brave Jagarin mit Geldsackerl in Normalsausführung geradezu im schönen Burgenland vom Jagdverband angemessen vertreten wurden, darf bezweifelt werden. Ein sehr schöner Teil der burgenländischen Jagden wird gern von den Gstopften aus dem Ausland oder urbanen Inland blockiert, sodass viele Einheimische mit dem Ofenrohr ins Gebirg schauen. Und da die Funktionäre auch nur Gstopfte sind, stellt sich schon die (berechtigte) Frage, was der einfache Jaga bisher von der Zwangsmitgliedschaft hatte.
Ob der brave burgenländische Jaga oder die brave Jagarin mit Geldsackerl in Normalsausführung geradezu im schönen Burgenland vom Jagdverband angemessen vertreten wurden, darf bezweifelt werden. Ein sehr schöner Teil der burgenländischen Jagden wird gern von den Gstopften aus dem Ausland oder urbanen Inland blockiert, sodass viele Einheimische mit dem Ofenrohr ins Gebirg schauen. Und da die Funktionäre auch nur Gstopfte sind, stellt sich schon die (berechtigte) Frage, was der einfache Jaga bisher von der Zwangsmitgliedschaft hatte.
Ich kenne die Situation im Nordburgenland ein wenig:
Dass sehr schöne Teile der burgenländischen Jagden von (in- und ausländischem) Geldadel in Beschlag genommen sind, stimmt. Ebenso stimmt, dass in bestimmten Gegenden die Einheimischen nach Ungarn ausweichen müssen, weil sie zu Hause nicht jagen können. ...
Dass die "Funktionäre auch nur Gstopfete sind" stimmt so pauschal nicht: Ich kenne persönlich einen Bezirksjägermeister im Nordburgenland (jetzt schon in Pension) der einen kleinen Handwerksbetrieb hatte und für vermögende Wiener lange ein Revier betreut hat, das er sich selbst nicht hätte leisten können. .....
Jagdfreund
Ob der brave burgenländische Jaga oder die brave Jagarin mit Geldsackerl in Normalsausführung geradezu im schönen Burgenland vom Jagdverband angemessen vertreten wurden, darf bezweifelt werden. Ein sehr schöner Teil der burgenländischen Jagden wird gern von den Gstopften aus dem Ausland oder urbanen Inland blockiert, sodass viele Einheimische mit dem Ofenrohr ins Gebirg schauen. Und da die Funktionäre auch nur Gstopfte sind, stellt sich schon die (berechtigte) Frage, was der einfache Jaga bisher von der Zwangsmitgliedschaft hatte.
Ich kenne die Situation im Nordburgenland ein wenig:
Dass sehr schöne Teile der burgenländischen Jagden von (in- und ausländischem) Geldadel in Beschlag genommen sind, stimmt. Ebenso stimmt, dass in bestimmten Gegenden die Einheimischen nach Ungarn ausweichen müssen, weil sie zu Hause nicht jagen können. ...
Dass die "Funktionäre auch nur Gstopfete sind" stimmt so pauschal nicht: Ich kenne persönlich einen Bezirksjägermeister im Nordburgenland (jetzt schon in Pension) der einen kleinen Handwerksbetrieb hatte und für vermögende Wiener lange ein Revier betreut hat, das er sich selbst nicht hätte leisten können. .....
Jagdfreund
Der nunmehr vorgenommene Entzug verwaltungsbehördlicher Kompetenzen erinnert sehr an deutsche unselige Konstrukte. Zum Verein degradiert werden demnächst NGOs(fachfremd) daneben gesetzt und Antijagdpolitik rücksichtslos durchgezogen. Schade für die Burgenländer und ihre Jäger und Mahmal für den REst der Republik.
Und dass ein Handwerker in der Heimat sich die Jagd nicht leisten kann, ist ja gerade die Sauerei. Was haben da ein paar Geldschnösel aus Wien zu suchen, außer nix. Gerade an dem Punkt wollte man ja ansetzen und da hat die Burgenländische Landesregierung jetzt als erste Landesregierung in Österreich einen goldrichtigen Schritt gemacht. Das lässt die Hoffnung nähren, dass in zehn oder 15 Jahren vielleicht die Jagden im Burgenland wieder den Einheimischen gehören und so solls sein. Mit entsprechender Signalwirkung auch an die anderen Länder.