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Mittwoch, 19. Mai 2010, 17:42

§20 Jagdeinschlüsse

Auf den Pächter eines Jagdeinschlusses finden die Bestimmungen des § 17
Abs.2 und 4, dann der §§ 18 und 19 sinngemäß Anwendung.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
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