Ist Landessache.
Fischreiher dürfte bei dir genauso wie bei undsin Kärnten ganzjährig geschont sein.
Aber ... es gibt ausnahmegenehmigungen, welche von der Bezirksverwaltungsbehörde mittels Bescheid erlassen werden, wenn besondere voraussetzungen gegeben sind.
Diese sind bei uns nicht einmal so selten.
Du müsstest glaubhaft argumentieren können, das ein wirtschaftlicher Schaden durch die Anwesenheit der Fischreiher gegeben ist.
In diesem Fall hättest du eine möglichkeit, einen Abschuß ( beschränkte Stückanzahl / zeitlicher Rahmen) für eine bestimmtes Gebiet zu bekommen.
So ist es z.B. in meinem Hegering in der Gemeindejagd.
Dort gibt es Fischteiche, und natürlich auch Fischreiher.
Und es ist ein Abschuß in einem gewissen Zeitrahmen mit einer angegeben Zahl der zu erlegenden Reihern mittels Bescheid v.d. BH an den Hegering ergangen. Die Zahl war auf 3 Stk. eingeschränkt.
Falls du von der Bezirksverwaltungsbehörde mit unterstützung der Jägerschaft keinen positiven Bescheid bekommst, bleiben dir noch folgende möglichkeiten.
Einspruch und in die nächste Instanz, dann ist aber bereits Frühjahr, oder:
Die Teiche mit Schnüren überspannen und Alustreifen eng daranhängen, welche sich im Wind bewegen, oder noch effizienter, mit einem Netz den Taich abdecken.
OT:
Der Schaden des Fischreihers ist harmlos im vergleich zum Kormoran.
Der Fischreiher ernährt sich neben kleinfischen auch von Mäusen, Blindschleichen, Eidechsen u. dgl., während der Kormoran sich ausschließlich von Fischen ernährt - eine eiznige Katastrophe.
Schlimmer als der Fischreiher , da fällt mir auch der Gänsesaäer ( Kleinstfischbestand bis in kleinste Bäche ) , aber natürlich auch der Fischotter ein.
Gegegebenheiten, welche von Menschenhand wieder angesiedelt wurden.