Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Weidgerechte Jagd fängt bei der Person an und hört bei dieser auf
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eibenschnitzer« (4. September 2020, 03:09)
Gefährlicher halte ich den Schuß auf bewegtes Wild mit der Kugel, wie es beim Riegeln vorkommt, aber auch dort gibt es trainierte Schützen für die das kein Problem ist.
Die Fehlerquote beim Riegeln halte ich aber bedeutend höher als bei den Weitschützen.
Zudem muss man weiters unterscheiden, was "Gesetz" ist und was man "nur" unter Waidgerechtigkeit subsumieren kann. Der Verstoß gegen vorgeschriebene Mindestkaliber oder gegen den Muttertierschutz ist ein Gesetzesverstoß, der im äußersten Falle als Straftat gewertet werden kann.
Wir haben im Jagdkurs für Reh- und Rotwild weitgerechte Distanzen gelenrt: Rehwild maximial 150m und Rotwild maximal 200m. Gibt es solche Richtwerte auch in anderen Bundesländern?
1 Besucher