Hundeabgabegesetz beschlossen
Am 3. Juli hat der Steiermärkische Landtag das Steiermärkische
Hundeabgabegesetz sowie eine Novelle zum Landessicherheitsgesetz
beschlossen. Diese Beschlüsse gehen derzeit ihren vorgesehenen Weg zum
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und erlangen frühestens am Tag
nach ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt Rechtskraft.
Im Landessicherheitsgesetz ist nicht nur eine verpflichtende
Haftpflichtversicherung für Hundehalter vorgesehen, sondern auch ein
Hundekundenachweis, den derjenige innerhalb eines Jahres nach
Anschaffung eines Hundes erbringen muss, der nicht das Halten eines
Hundes über einen Zeitraum von durchgehend mindestens 5 Jahren
nachweisen kann. Wie dieser Hundekundenachweis zu erbringen ist und
welche Ausnahmen möglich sind, wird nach dem Inkrafttreten in einer
Verordnung der Landesregierung geregelt.
Im Hundeabgabegesetz ist die Einhebung einer Abgabe durch die
Gemeinde in der Höhe von mindestens € 60,– vorgesehen, die u.a. für
Jagdhunde (das sind Hunde, die von Inhabern, Pächtern, Jagdverwaltern
gehalten oder im Rahmen der von der Steirischen Landesjägerschaft
eingerichteten Jagdgebrauchs-hundestationen verwendet werden) um 50 %
ermäßigt wird. Hunde, mit denen ein Kurs „Begleithund I oder II“ oder
u.a. ein Kurs in einer von der Steirischen Landesjägerschaft anerkannten
Hundeschule oder Ausbildungsstätte absolviert wurde, erhalten ebenfalls
eine Ermäßigung von 50 %. Diensthunde des beeideten Jagdschutzpersonals
sind in der erforderlichen Anzahl abgabenbefreit.
Landesjägermeisterstellvertreter LTAbg. Karl Lackner hat sich als
Vorsitzender des entsprechenden Ausschusses im Landtag besonders
verdient um diese Materie gemacht und dabei auch immer die Anliegen der
Jägerschaft bestmöglich berücksichtigt.
Quelle:
http://www.jagd-stmk.at/2012/hundeabgabegesetz-beschlossen