Quelle: Der Anblick
Mit der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12.Apr. 2012 über die Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens für Nebel- und Rabenkrähen wurden die Höchstabschusszahlen für diese beiden Arten festgelegt. Eichelhäher, Elstern und andere Rabenvögel dürfen in der Steiermark nicht getötet werden.
In Anbetracht des günstigen Erhaltungszustands der Population der Nebel- und Rabenkrähen wird zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen und Viehbeständen als Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Tötens der Abschuss von Nebel- und Rabenkrähen durch Jagdausübungsberechtigte in der Zeit vom
1.Juli 2012 bis 31. Dezember 2012 in der Tabelle angeführten politischen Bezirken mit der jeweils festgelegten Höchstzahl zugelassen.
Außerhalb der angeführten Zeit dürfen nicht brütende, in Gruppen auftretende Nebel- und Rabenkrähen, sogenannte Junggesellentrupps abgeschossen werden.
Jede abgeschossene Nebel- und Rabenkrähe ist in der Niederwildmeldung dem zuständigen Bezirksjägermeister bekannt zu geben.
Jagdbezirk --> Nebelkrähen / Rabenkrähen
Bruck an der Mur 40/60
Deutschlandsberg 1465/200
Feldbach 2530/345
Fürstenfeld 665/265
Graz Stadt 230/100
Graz Umgebung 1865/530
Gröbming 7/30
Hartberg 1220/665
Leibnitz 1900/400
Leoben 7/35
Liezen 15/60
Mürzzuschlag 60/100
Murau 45/30
Murtal 110/50
Radkersburg 1130/130
Weiz 1400/530
Gesamt --> 13229/3660
Im Anhang findet Ihr auch noch das Original vom RIS-Server und hier der
LINK