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Mittwoch, 22. Juni 2011, 06:57

Krähenverordnung 2011

Brand neu und vor kurzem erhalten, die Krähenverordnung für das Jagdjahr 2011/12.

Anbei der Gesamte Auszug:

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juni 2011, über die
Ausnahme der ganzjährigen Schonzeiten für Nebelkrähen, Rabenkrähen,
Elstern und Eichelhäher
Auf Grund des § 49 Abs. 3 lit. c des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. Nr. 23, zuletzt in der Fassung LGBl.
Nr. 45/2010, wird verordnet:


§ 1

Abschüsse

(1) Aufgrund des günstigen Erhaltungszustandes der Population der Rabenkrähen, Nebelkrähen, Elstern und
Eichelhäher werden zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten,
Gewässern und an sonstigen Formen von Eigentum als Ausnahmeregelung von den ganzjährigen Schonzeiten für die
dem Artenschutz unterliegenden Vögel wegen Gefahr in Verzug der Abschuss, der Fang, das Stören und die Aneignung
von
a) Nebel- und Rabenkrähen in der Zeit von 1. Juli 2011 bis 31. Dezember 2011,
b) Elstern in der Zeit von 1. August 2011 bis 31. Dezember 2011 und
c) Eichelhäher in der Zeit von 1. August 2011 bis 31. Dezember 2011
in den in der Anlage angeführten Jagdbezirken mit der jeweils festgesetzten Abschusshöchstzahl erlaubt.
(2) Außerhalb der angeführten Zeiten dürfen nicht brütende, in Gruppen auftretende Nebel- und Rabenkrähen,
sogenannte Junggesellentrupps, abgeschossen werden.

§ 2

Meldung der Erlegung

Jeder erlegte Vogel ist in der Niederwildmeldung dem zuständigen Bezirksjägermeister zu melden.

§ 3

Krähenlebendfänge

(1) Krähenlebendfänge sind vor ihrer Aufstellung dem jeweiligen Bezirksjägermeister zur Evidenzhaltung und zur
stichprobenartigen Kontrolle zu melden.
(2) Die Krähenlebendfänge müssen so ausgestattet sein, dass damit Nebelkrähen, Rabenkrähen, Elstern und Eichelhäher
gefangen werden können; ein unbeabsichtigter Fang (Beifang) anderer Tiere ist tunlichst auszuschließen. Die
Krähenlebendfänge sind mindestens einmal am Tag zu kontrollieren und die gefangenen Vögel zu entnehmen.
(3) Bei Fehlfängen sind diese Tiere unverzüglich in Freiheit zu setzen.
(4) In den Fallen hat ausreichend Wasser für die gefangenen Tiere zur Verfügung gestellt zu werden.

§ 4

Zeitlicher Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 18. Juni 2011, in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März 2012 außer Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves
»Rocces« hat folgende Datei angehängt:
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
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2

Mittwoch, 22. Juni 2011, 07:19

Re: Krähenverordnung 2011

Danke für´s posten....... Mal sehen ob das Krähenseminar am WE was gebracht hat.....

LG
Genieße die Natur mit allen Sinnen und Respektiere Deine Grenzen.

Weidmannsheil und LG

Martin

http://www.wildacker.at

3

Donnerstag, 23. Juni 2011, 21:25

Re: Krähenverordnung 2011

Kurze Frage: Wenn der Höchstabschuss erfüllt wird, wie werden die Jäger benachrichtigt? Oder wie sieht das aus wenn man dann hin kommt - heißt das dann: "Sie hätten die Krähe nicht mehr schießen dürfen!" :D

MfG, Gambrinus.

4

Freitag, 24. Juni 2011, 08:46

Re: Krähenverordnung 2011

Zitat von »"Tschurtsch"«

Kurze Frage: Wenn der Höchstabschuss erfüllt wird, wie werden die Jäger benachrichtigt? Oder wie sieht das aus wenn man dann hin kommt - heißt das dann: "Sie hätten die Krähe nicht mehr schießen dürfen!" :D

MfG, Gambrinus.



bei uns informiert der hegemeister die revierpächter per mail über div. änderungen, freigaben oder eben das erreichen von höchstabschüssen. in zeiten des internets kein problem mehr.
ach so.... der hegemeister hat auch per i-net einblick in die gesamte abschußstatistik seines hegerings.

5

Freitag, 24. Juni 2011, 10:20

Re: Krähenverordnung 2011

Ok, danke. Sehr sinnvoll und gut wenn das so funktioniert. Muss mal meinen Vater fragen, der kriegt die offiziellen Sachen aber mir wäre noch nie aufgefallen dass wir sowas bekommen hätten. Vielleicht auch weil wir ned unbedingt in einer Krähenregion jagern.

MfG, Tschurtsch.

6

Freitag, 24. Juni 2011, 23:03

Re: Krähenverordnung 2011

Zitat von »"Tschurtsch"«

Ok, danke. Sehr sinnvoll und gut wenn das so funktioniert. Muss mal meinen Vater fragen, der kriegt die offiziellen Sachen aber mir wäre noch nie aufgefallen dass wir sowas bekommen hätten. Vielleicht auch weil wir ned unbedingt in einer Krähenregion jagern.

MfG, Tschurtsch.


glaubst dass infos vom hegemeister nur dann sinnvoll und interessant sind wenn es sich um krähen handelt????

7

Samstag, 25. Juni 2011, 08:43

Re: Krähenverordnung 2011

Na, war der Höllenhund schon bissl müde vom langen Tag?

Die "wichtigeren" Infos werden durchaus auch an mich weiter gegeben, wenn ich mich nicht um jeden mich nicht betreffenden Schrieb kümmere lass das meine Sorge sein. Für mich stellt dieses Forum in erster Linie eine Möglichkeit meine Unwissenheit in vielen Bereichen der Jagd zu verbessern - frei nach dem Motto "scio ne nihil scire" (kannst ja googeln wenn dir das nix sagen sollte). Solche Kommentare sind deplaziert und helfen dabei kaum. Bleib lieber sachlich und bring dich sinnvoll ein, dann haben andre auch was davon.

@Topic: Ich glaube übrigens kaum dass jede Krah gemeldet wird, besonders nicht von Bauern bei denen sie Schäden anrichten. Weiß jemand in wie vielen Bezirken die Höchstabschusszahlen erfüllt werden? Oder werden sie erfüllt aber die Dunkelziffer ist dann wohl doch bissl höher...? ;)

MfG, Tschurtsch.

4screw

Schwarzwildjäger

Beiträge: 215

Beruf: Angestellter

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8

Samstag, 25. Juni 2011, 09:54

Re: Krähenverordnung 2011

Hallo,


ich behaupte - für NÖ - genau das Gegenteil.

Es werden von den Revieren Phantasiezahlen gemeldet, um bei den Nachbarn nicht als "Weh" dazustehen.

Die auch in NÖ gestartete Kräheninfokampagne soll dazu dienen, die Realzahlen den Phantasiezahlen anzupassen.

schöne Grüße und Waidmannsheil

Martin 4
Meine Bibel: Über Rehe in einem steirischen Gebirgsrevier, A. und J. von Bayern

9

Samstag, 25. Juni 2011, 10:36

Re: Krähenverordnung 2011

@Tschurtsch !

Weißt Tschurtsch - bei uns sind die Krähen wirklich eine Katastrophe. Nicht nur für das Niederwild,auch in hohem Maße für die Landwirtschaft !
Ich habe selbst mehrere Jahre an den den hegeringübergreifenden Frühjahrsbejagungen auf Krähen teilgenommen und es sind bei diesen Jagden mit einigen hundert Schützen im Gesamten nie mehr als 15 bis 30 Stück erlegt worden.
Effizienz: 0 (Null)!
D.h.: Die Frühjahrsbejagung der Rabenkrähe vor Beginn der Brutzeit konnte gar keinen Einfluß auf die Schäden sowohl in der Landwirtschaft als auch beim Niederwild haben und wenn,dann nur einen verschwindend Geringen.
Die Bejagung der Rabenvögel ist immer ein vielumstrittenes Thema gewesen und man hat von Seiten der Tierschützer diesbezüglich den Jägern immer Mordlust unterstellt und nie in Betracht gezogen daß bei einer explosionsartigen Vermehrung Genannter auch die Nahrung der Spezies Tierschützer (die ja im Allgemeinen Vegetarier sind!?)schwer dezimiert wird und wir wieder auf Importe aus umstrittenen Ländern (Herbizide-Pestizide) angewiesen sind.
Daß bei uns der Rabenvogelschutz in die EU-Verordnung miteinbezogen wurde,obwohl sie Jahr für Jahr in immer größeren Massen auftreten,trifft uns natürlich in jeder Weise.
Ich glaube kaum,daß die angegebenen (gemeldeten) Abschüsse stimmen,aber ich glaube auch nicht,daß die freigegebenen Abschüße wirklich jemals erreicht werden. Leider liegen mir trotz intensiver Nachforschungen keine konkreten Zahlen vor und auf die genannten Forschungsergebnisse (die ebenfalls fast ausschließlich von den Selbsternannten durchgeführt wurden) möchte ich mich nicht stützen,da sie unkontrollierbar sind !
Wer von uns schon beobachtet hat,wie Hasen (und nicht nur Junghasen),Rebhühner,Fasane und Singvögel sowie leider auch frischgesetzte Kitze von Raben so lange behackt werden bis sie verenden und wer Felder der verschiedensten Fruchtarten von Raben "abgeerntet" gesehen hat,wird wohl nicht mehr von Mordlust sprechen,denn als jagdlich interessantes Wild sehen wir Jäger die Rabenvögel sicher nicht.
Fazit: Hier geht es um den Schutz von gefährdeten Arten und Schadensgeringhaltung in der Landwirtschaft !
Im Übrigen bin ich auch der Meinung,daß dieses Forum für Fragen aller Art (Wild und Jagd betreffend)offen sein sollte und Unwissenheit nicht gleichbedeutend mit Ahnungslosigkeit sein sollte.
Bin mir bewußt,daß ich fast OT gegangen bin,aber vielleicht hast du doch so manches herauslesen können!

Mit Weidmannsheil
Rudi

10

Samstag, 25. Juni 2011, 11:08

Re: Krähenverordnung 2011

neben dem nordischen krähenfang ist nach wie vor die bejagung mit dem "auf" und mit dem lockbild am erfolgversprechendsten. wobei der krähenfang sicher auf "gegenliebe" bei so manchem aus der bevölkerung stossen wird.

11

Samstag, 25. Juni 2011, 21:41

Re: Krähenverordnung 2011

Danke Rudi für die ausführliche Antwort und die Beschreibung deiner Erlebnisse. Ich hatte bisher 0 Kontakt mit den Vögeln, sehen tut man sie natürlich überall aber als Plage kenn ich sie nicht weil wir ja bis auf eine kleine Wiese (ohne besondere Saat) keine Flächen im Revier haben wo sie schadhaft werden könnten. Natürlich kenne ich die negativen Erzählungen und ich verstehe absolut nicht warum sie so geschont werden.
Wie du richtig sagst ist der Vogel selbst als Jagdobjekt für die meisten ein wohl uninteressantes Ziel. Ich möchte ihnen jedoch auch nicht absprechen dass sie durch ihre Intelligenz und schwere Bejagbarkeit durchaus attraktiv sind. Die breite Gemeinschaft der Jäger und Bauern sieht sie jedoch sicher als das was sie sind - ein Problem. Unverständlich warum da nicht auf diese gehört wird die täglich mit ihnen zu tun (kämpfen?) haben und man anstelle dessen krampfhaft versucht unter dem Deckmantel des Artenschutzes und der "Nicht unnötig töten" Mentalität die Bekämpfung zu erschweren.

MfG, Tschurtsch.