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Salzburg: neue Jagdgesetznovelle tritt mit 1. März 2015 in Kraft
Wie bereits vor 3 Jahren angekündigt, tritt nun die Novellierung zum Jagdgesetz ab heute in Kraft.
Eine der wesentlichen Änderungen ist, dass man nun ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Jagdprüfung ablegen darf. Gejagd werden darf aber nur in Begleitung eines Jagdausübungsberechtigten.
Link zum Landesgesetzblatt Nr. 21/2015
Weidmannsheil,
Bergfux
Servus Bergfux,
das mit dem Jagschein ab 16 gibt es bei uns schon länger. Geht eigentlich ganz gut.
Ist ähnlichdem Führerschein ab 17 mit Begleitung
Liebe Grüße
Thomas
"Als einst die Treue sich in dieser Welt verloren, hat Sie
zu ihrem Sitz des Hundes Herz erkoren."