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Mittwoch, 12. Februar 2020, 12:41

Waffenbesitz in Österreich (abgetrennt)

Also ich habe meine Prüfung mit meiner eigenen Flinte und Büchse geschossen.






Ist es in Österreich möglich, sich vor der Prüfung bereits Büchse und Flinte zu kaufen? Bei uns bekommt man für die Kugelwaffe keine WBK, bevor man keinen Jagdschein lösen kann. Eine Flinte kaufen ist unter bestimmten Voraussetzungen mit einer entsprechenden Bestätigung des Kursleiters möglich. Wenn jemand größere Probleme hat, im Kurs die passende Flinte zu bekommen, für den macht das vielleicht Sinn. Besteht jemand die Prüfung nicht, hat er ein Problem. Eine Büchse vorher kaufen, muss aber sicher nicht sein.

@Ssg69koppi: Darf ich Dich fragen, was bei Euch eine Stunde Schießkino kostet?



Ursprung dieses Beitrags:
http://www.rocces.at/Jaegerforum/index.php?page=Thread&postID=49629#post49629
Eingefügt von Nickback
WMH und Ho´ Rüd´ Ho´
Eibenschnitzer

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«Wer nicht liebt Wein, Weib, Gesang, der bleibt ein Narr sein Leben lang.»
[ Johann Heinrich Voss (1751-1826)]

2

Mittwoch, 12. Februar 2020, 13:32

Du brauchst bei uns kein waffenrechtliches Dokument um eine Flinte oder Büchse zu erwerben.
Mit Jagdschein bekommst du diese sofort. Alles ohne Dokument nach 3 Tagen Abkühlphase.

Kurzwaffen oder Selbstlader nur mit WBK oder WP (egal ob du Jäger bist oder nicht). Diese auch erst ab dem 21. Lebensjahr

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Mittwoch, 12. Februar 2020, 14:58

Du brauchst bei uns kein waffenrechtliches Dokument um eine Flinte oder Büchse zu erwerben.
Mit Jagdschein bekommst du diese sofort. Alles ohne Dokument nach 3 Tagen Abkühlphase.

Kurzwaffen oder Selbstlader nur mit WBK oder WP (egal ob du Jäger bist oder nicht). Diese auch erst ab dem 21. Lebensjahr



MIT Jagdschein ist mir das schon klar, aber Flinte und Büchse VOR der Jägerprüfung also ohne Jagdschein?
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4

Mittwoch, 12. Februar 2020, 15:08

Ja!
Du musst nur das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Dann geht das auch ohne Jagdschein, WBK oder WP

5

Mittwoch, 12. Februar 2020, 16:50

Ja!
Du musst nur das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Dann geht das auch ohne Jagdschein, WBK oder WP


Dann kann also auch die Witwe die Knarren und Muni des Herrn Gemahls behalten, wenn der verendet? Außer sie ist unter 21 wg. der Kurzwaffen?
Muss man in Österreich dann auch nicht die Waffen vor der Frau wegsperren?
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6

Mittwoch, 12. Februar 2020, 17:02

Langwaffen (Außer Halbautomaten => egal ob Faustfeuerwaffe oder Langwaffe) sind frei ab 18 Jahren.

Faustfeuerwaffen & Halbautomaten (= Kugel- & Schrotautomat) brauchen eine Waffenbesitzkarte/ Waffenpass.


Vor der Frau muss man nur die Anzahl der Gewehre wegsperren um eine Ruhe zu haben.... :whistling: ;) :D

g,

7
Dieses Posting wurde CO2 Neutral geschrieben...

7

Mittwoch, 12. Februar 2020, 19:48

Und die Witwe kann auch die Kurzwaffen und Halbautomaten erben, durch das Erbe bekommt sie ein Recht auf die entsprechenden Plätze auf der Waffenbesitzkarte.

Und stell dir vor, es passieren trotzdem nicht mehr Verbrechen oder Unfälle mit den legal besessenen Waffen in Österreich als in Deutschland. ;-)

8

Mittwoch, 12. Februar 2020, 20:30

Das behauptet auch niemand. :-)
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9

Mittwoch, 12. Februar 2020, 21:18

Du nicht, aber ich vermute die deutsche Regierung wird die strengeren Waffengesetze damit rechtfertigen, dass dann alles viel sicherer ist.

10

Mittwoch, 12. Februar 2020, 22:16

Schon passiert...
Dieses Posting wurde CO2 Neutral geschrieben...

11

Donnerstag, 13. Februar 2020, 00:20

Du nicht, aber ich vermute die deutsche Regierung wird die strengeren Waffengesetze damit rechtfertigen, dass dann alles viel sicherer ist.


Ach, wir sind eine alte Kompromissgesellschaft und debattieren solange, bis keiner mehr recht hat. Erst dann gibts ein Gesetz und jeder erklärt den Seinen, "mehr konnten wir nicht rausholen"! Dann wird das Näschen kurz gerümpft und schon geht wieder jeder seiner Arbeit nach. 8) Aber keine Sorge, das kommt bei Euch auch noch. 8) :D
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12

Donnerstag, 13. Februar 2020, 10:08

Waffenrechtliches

Du brauchst bei uns kein waffenrechtliches Dokument um eine Flinte oder Büchse zu erwerben.

Da frage ich mich allerdings: Wozu will jemand eine Flinte oder Büchse erwerben, wenn nicht zur Jagd ? Insofern finde ich die deutsche Regelung nicht sooo absurd. Habe mich aber nie näher damit befasst. Vielleicht gibt es gute ARgumente für unsere REgelung ?

Jagdfreund

13

Donnerstag, 13. Februar 2020, 10:10

Schon mal was von Sportschützen gehört?

14

Donnerstag, 13. Februar 2020, 10:47

Ich kenne viele Sportschützen die sowohl Wurfscheiben als auch Büchse bis hin zum Benchrest schießen, ohne Jäger zu sein.
Auch OK.

15

Donnerstag, 13. Februar 2020, 10:54

Waffenrechtliches

ch kenne viele Sportschützen die sowohl Wurfscheiben als auch Büchse bis hin zum Benchrest schießen, ohne Jäger zu sein.
Auch OK.

Ja, sorry, an die habe ich jetzt nicht gedacht. Klar, die sollen das erwerben dürfen, was sie brauchen. Aber sonstige private Personen ?

Ich wundere mich immer wieder, wenn bei irgend welchen Mordfällen im Keller ein ganzes Waffenarsenal gefunden wird. ........ Wenn man das einbremst, habe ich kein Problem damit.



Jagdfreund

16

Donnerstag, 13. Februar 2020, 10:58

Nur die "Einbremsung" wird dann wieder zu scharf angewendet und es sind alle betroffen.
Willst du dass es so endet wie es aktuell in Deutschland der Fall ist?
Luftgewehr nur mit waffenrechtlichen Dokument?
Munition nur durch Vorlage einer WBK (auch für Jagdmuni)?

Sehr da eher ein Problem als eine Lösung!

17

Donnerstag, 13. Februar 2020, 11:07

Waffenrechtliches

@ Blaser: ich habe keine Patentlösung und von mir aus kann es auch so bleiben, wie es ist, bei uns.

Von amerikanischen Verhältnissen sind wir ja ohnehin weit entfernt.

Jagdfreund

18

Donnerstag, 13. Februar 2020, 11:13

Ja!
Aber mir ist lieber die Leute kaufen legal Waffen welche auch alle registriert sind als wir verbieten alles und zwingen diese dann schwarz welche zu erwerben.

19

Donnerstag, 13. Februar 2020, 11:21

Waffenrechtliches

Aber mir ist lieber die Leute kaufen legal Waffen welche auch alle registriert sind als wir verbieten alles und zwingen diese dann schwarz welche zu erwerben.

Da stimmme ich dir absolut zu: Wenn man es übertreibt, geht es nach hinten los.

Bin schon überzeugt von deinen ARgumenten :thumbsup:

Jagdfreund

20

Donnerstag, 13. Februar 2020, 11:31

Schon mal was von Sportschützen gehört?


Du, Sportschützen kennen wir Deutsche aber auch! Und wenn da einer nicht vorbestraft ist, seinen Sachkundenachweis erbracht (d. h. irgendwann mal einen Kurs besucht, bei dem er den Unterschied zwischen einem Faschingsrevolver und einem echten Revolver in Technik und Recht erklärt bekommen hat), dann bekommt er auch eine WBK, auf die er sich seine Sportwaffen eintragen kann. Nur achtet man bei uns halt ein bisserl mehr darauf, dass er damit dann auch im Verein sportlich tätig wird und nicht nur Waffen bunkert.

Sei mir bittschön nicht bös, aber das Argument, mit einem einfachen Erwerb die Leute davon abzuhalten, sich die Dinger schwarz zu kaufen, finde ich etwas daneben gedacht. Mag ja sein, dass mir persönlich ein Gesetz nicht passt, aber wenn es da ist, habe ich es zu beachten oder ich muss auswandern. Man kann vorher über alles debattieren, aber irgendwann gibts eine Entscheidung und das ist dann auch das Ende der Debatte. Man kann nicht jedem Individualisten bei Verordnungen und Gesetzen gerecht werden.
WMH und Ho´ Rüd´ Ho´
Eibenschnitzer

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eibenschnitzer« (13. Februar 2020, 11:41)