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Mittwoch, 19. Mai 2010, 18:03

§47 Mittel der Steirischen Landesjägerschaft

(1) Die Einnahmen der Steirischen Landesjägerschaft bestehen aus den
a) Mitgliedsbeiträgen,
b) Förderungsbeiträgen,
c) Zuwendungen und Spenden aller Art,
d) Erträgnissen ihrer Einrichtungen, Veranstaltungen und ihres Vermögens.
(2) Zur Erreichung des satzungsmäßigen Zweckes und zur Deckung der Kosten
der Geschäftsführung hebt die Steirische Landesjägerschaft von den Mitgliedern
Beiträge ein, deren Höhe von der Hauptversammlung alljährlich festgesetzt wird.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
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