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Donnerstag, 21. Juli 2011, 11:17

Abschussrichtlinien Steiermark

Abschussrichtlinien für die Steiermark

„Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark“1983, Seiten 101 ff.
„Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark“ 1992, Seite 214.
„Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark“ 2002, Seite 809.
„Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark“ 2006, Seite 154 f.
„Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark“ 2008, Seite 80 f.
„Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark“ 2009, Seite 84 f.

Präambel
Ohne Abschussplanung ist eine zielführende Schalenwildhege nicht mehr vorstellbar.
Ziel der Abschussplanung ist nicht das kapitale Einzelstück, sondern der gesunde
Gesamtbestand in einem möglichst intakten Lebensraum. Die Erreichung dieses Zieles
erfordert eine enge Anlehnung an die Natur und vollständige Abkehr von einer
Betrachtungsweise, die in einem Wildbestand vor allem die Basis für die Gewinnung
einer möglichst großen Anzahl von Trophäen sieht.
Jede Abschussplanung setzt eine möglichst genaue Wildstandserfassung voraus. Für
die Abschussplanung gilt der Frühjahrswildstand (Stichtag 1. April). Grundsätzlich ist
entsprechend der Notwendigkeit des Abschusses für alle Schalenwildarten folgende
Reihung einzuhalten:
krankes, krankheitsverdächtiges, körperlich schwaches (untergewichtiges), darüber
hinaus überzähliges gesundes Wild.
Unsere Abschussplanung bezweckt in erster Linie die Erhaltung oder Herstellung eines
naturnahen Altersklassenaufbaues und eines richtigen Geschlechterverhältnisses des
Wildbestandes sowie dessen zahlenmäßige Anpassung an die natürlichen
Äsungsverhältnisse. Dadurch wird die Voraussetzung für die geringste
Schadensgefährdung der Landeskultur sowie für das Wohlbefinden und die Gesundheit
des Wildes und somit auch für eine gute Trophäenentwicklung geschaffen.
Die wirkungsvolle Regulierung von Wildbeständen ist nur großräumig möglich. Die
Bildung von Hegegemeinschaften oder zumindest die Zusammenfassung von mehreren
Revieren zu gemeinsamer Abschussplanung und deren konsequente Durchführung wird
dringend empfohlen.

Der Abschussplan

Die gewissenhafte Erstellung des Abschussplanes für Schalenwild sowie dessen
termingerechte Einsendung bis 1. Mai (für Auer- und Birkwild bis 1. April) gehören zu
den ernstesten und schwierigsten Aufgaben jedes Jagdberechtigten. Er darf dabei nie
vergessen, dass er durch seine Abschussplanung nicht nur für sein Revier, sondern
auch den Nachbarrevieren und schließlich der gesamten Jagdwirtschaft unseres Landes
gegenüber eine große Verantwortung auf sich nimmt.
Der die Grundlage jeder Abschussplanung bildende Frühjahrswildstand (Stichtag 1.
April) ist wie folgt zu definieren: Als Frühjahrswildstand wird jener Wildstand bezeichnet,
der nach Überleben der Winterperiode im Revier vorhanden ist. Die aus dem Vorjahr
stammenden Kälber, Kitze und Lämmer sind bereits der Klasse der Spießer oder
Schmaltiere bzw. Schmalgeißen oder Jahrlinge zuzuordnen. Auch alle übrigen
Jahrgänge rücken mit 1. April um ein Lebensjahr vor.
Die Abschusshöhe wird unter Berücksichtigung des Fallwildes bei normalen
Wildstandsverhältnissen (tragbare Wilddichte) der Höhe des errechneten Zuwachses zu
entsprechen haben.

Die Bezirksjägermeister und Hegemeister haben, ihren gesetzlich vorgeschriebenen
Aufgaben entsprechend, die Abschusspläne mit größter Sorgfalt und Unparteilichkeit zu
bearbeiten und sind verpflichtet, gegen alle Missbräuche des Abschussplanes, welche
durch unrichtige Wildstandsangaben oder durch unberechtigte Abschussanträge oder
aber durch Über- oder Unterschreitung der Abschussgenehmigungen (-aufträge)
entstehen, einzuschreiten.
Weidmannsheil

Rocces


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2

Donnerstag, 21. Juli 2011, 11:40

Rotwild

Abschussrichtlinien für das Rotwild

Die Bestandesregulierung hat vor allem beim weiblichen Wild sowie allgemein in der
Klasse der Kälber und in den nächsten Jahrgängen der Jugendklasse zu erfolgen.
Da die Jahrgänge der Mittelklasse bei Hirschen als wichtiger Träger des Bestandes
anzusehen sind, muss sich der Abschuss in dieser Altersklasse auf Ausnahmen
beschränken.
Im Bestand entbehrlich gewordene Hirsche vom vollendeten zehnten Lebensjahr
aufwärts können ohne Schaden für den Gesamtbestand im Rahmen des
Abschussplanes geerntet werden.

Zulässige Wilddichte

Die Wilddichte darf nur so hoch sein, dass durch sie kein wirtschaftlich unzumutbarer
Schaden an der Landeskultur verursacht wird. Dabei ist zu untersuchen, in welchen
Großräumen die Voraussetzungen für ein Rotwildvorkommen gegeben sind und wo
nicht. Da das Rotwild gesellig veranlagt ist und in Rudeln lebt, fühlt es sich nur bei einer
entsprechenden Mindestwilddichte wohl. Wo mit Rücksicht auf die Landeskultur eine
Wilddichte von weniger als 1,5 Stück je 100 Hektar notwendig ist, sollte Rotwild nicht
gehalten werden.

Altersklasseneinteilung

Als Vollendung eines Lebensjahres gilt für die Altersklasseneinteilung jeweils
der Ablauf des 31. März.

Weiblich:
Tierkälber (Wildkälber): bis zum vollendeten ersten Lebensjahr
Schmaltiere: vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
Alttiere: vom vollendeten 2. Lebensjahr an

Männlich:
Hirschkälber: bis zum vollendeten ersten Lebensjahr
Klasse III: Spießer: vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
sonstige: vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Klasse II: vom vollendeten 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
Klasse I: ab dem vollendeten 10. Lebensjahr

Der Zuwachs beträgt, bezogen auf den Frühjahrsstand an Alttieren, um die 85 Prozent.
Der innere Aufbau (Infrastruktur) ist für die gesunde Entwicklung eines
Rotwildbestandes von größter Bedeutung und soll folgende Idealgliederung aufweisen:

Geschlechterverhältnis 1 : 1 (bei verschobenem Geschlechterverhältnis entsprechende Korrektur).
Anteil am Gesamtrotwildbestand in Prozenten (Frühjahrswildstand)

Weiblich:
Schmaltiere: 10 Prozent
Alttiere: 40 Prozent

Männlich:
Klasse III: Spießhirsche: 10 Prozent
sonstige der Klasse III: 17 Prozent
Klasse II: 17 Prozent
Klasse I : 6 Prozent

Abschussplanung

Bei ausgeglichenem Geschlechterverhältnis ist dem Bestand die gleiche Anzahl
weiblicher und männlicher Stücke zu entnehmen. Ein Abschussverhältnis von
1 Hirsch : 1 Tier/Schmaltier : 1,4 Kälber ist anzustreben.
Der Abschuss an Kälbern beträgt je nach dem vorhandenen inneren Aufbau eines
Rotwildbestandes bis zu 50 Prozent, mindestens jedoch 40 Prozent des
Gesamtabschusses. Jedenfalls sind jeweils gleich viele Hirsch- und Tierkälber
freizugeben.

Abschuss weiblich: Schmaltiere zumindest 30 Prozent,
Alttiere bis 70 Prozent vom Tierabschuss.
Anstelle von Alttieren können auch Schmaltiere oder Kälber erlegt werden.

Der Hirschabschuss kann bei annähernd vorhandenem Idealaufbau betragen:

Klasse III: zumindest 60 Prozent, davon die Hälfte Spießer.
Klasse II: Die Klasse II ist die Schonklasse.
Der Abschuss in dieser Klasse darf nicht mehr als 10 Prozent des Hirschabschusses betragen.
Klasse I: Die Klasse I ist die Ernteklasse.
Der Abschuss in dieser Klasse kann bis zu 30 Prozent des Hirschabschusses betragen.

In der Klasse I stellt die Vollendung des zehnten Lebensjahres das
Mindestalter dar. Ein höheres Alter von Hirschen ist im Sinne des biologisch
richtigen Aufbaues eines Bestandes wünschenswert und sollte auch im
Interesse der Revierinhaber liegen.

Wo nicht genügend alte Hirsche vorhanden sind, ist eine Einsparung in den Klassen I
und II so lange notwendig, bis diese Altersklassen aufgefüllt sind. Der Abschuss wäre in
diesem Falle vorzugsweise in der Klasse III bzw. bei den Kälbern freizugeben. Anstelle
von Hirschen der Klasse I und der Klasse II dürfen Hirsche der Klasse III oder Kälber
erlegt werden, anstelle von Hirschen der Klasse II dürfen auch Hirsche der Klasse I
erlegt werden.

Infolge dieser Möglichkeiten steht einer zahlenmäßigen Erfüllung des Abschussplanes
nichts im Weg.
Die Revierinhaber sind verhalten, den Abschuss möglichst frühzeitig zu erfüllen.
Da in kleineren Jagden eine prozentuelle Aufteilung des Hirschabschusses pro Jagdjahr
unmöglich ist, wird sich die Freigabe auf eine Reihe von Jahren, höchstens auf sechs
Abschusspläne einer Jagdpachtperiode erstrecken müssen.
Soweit in Randgebieten kein geschlossenes Rotwildvorkommen vorhanden ist, wird sich
die Freigabe von Hirschen in der Regel nur auf die Klasse III beschränken.

Trophäenvorlage und deren Kennzeichnung

Alle Trophäen müssen bei der Trophäenschau zumindest mit dem ganzen linken
Unterkieferast, Hirsche der Klassen I und II mit dem ganzen Schädel vorgelegt werden.
Alle vorgelegten Trophäen werden hinten am linken Rosenstock, die Unterkiefer an der
Außenseite unterhalb des ersten Molaren durch Anbohren gekennzeichnet.
Über einstimmigen Beschluss des Landesjägertages 1976 sind alle Trophäen von
Rothirschen vom vollendeten vierten Lebensjahr (und älter!) dem zuständigen
Hegemeister im grünen Zustand innerhalb einer Woche vorzulegen.
Weidmannsheil

Rocces


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3

Donnerstag, 21. Juli 2011, 11:50

Gamswild

Abschussrichtlinien für das Gamswild

Die Gamsbestände sind den natürlichen Äsungsbedingungen und den vorhandenen
Einständen so anzupassen, dass in Wintern von mittlerer Strenge keine zu hohen
Eingänge eintreten.
Eine artgemäße Gliederung nach Alter und Geschlecht ist von wesentlicher Bedeutung
für die Gesundheit eines Gamsbestandes; sie verringert die Gefahr von Seuchen, wie
Gamsräude und Gamsblindheit.
In Gamsbeständen von hoher Dichte, die reduziert werden sollen, ist ein Eingriff in die
jüngsten Jahrgänge erforderlich.
Der Gesundheitszustand eines Stückes ist an seiner gesamten körperlichen
Erscheinung besser abzulesen als an der Trophäe. Starke, gesunde Stücke mit gutem
Haarkleid verfügen in der Regel auch über ein entsprechendes Kruckenwachstum.
Die Richtlinien sind am besten durch großflächige Wildbewirtschaftung zu verwirklichen.

Wildstandserfassung

Erfahrungsgemäß hat sich die gleichzeitige großräumige Sommerzählung in den
Monaten August bis Oktober bewährt.
Auf dem erhobenen Sommerstand des Vorjahres baut sich die Abschussplanung für
einen möglichst großen Planungsraum auf, wobei von diesem Stand der Abschuss und
das gefundene Fallwild abzuziehen und der voraussichtlich überlebende Zuwachs an
Kitzen hinzuzurechnen sind. Die revierweise Aufteilung des Abschusses muss unter
Berücksichtigung des jahreszeitlich verschiedenen Standortes des Wildes erfolgen.

Zuwachs

Als besonders wichtiger Weiser für den wirksamen Zuwachs dient der Stand an
Jahrlingen beiderlei Geschlechts im Sommer.
Deshalb soll auf die gesonderte Zählung der Jahrlinge keineswegs verzichtet werden.
Der Zuwachs ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach dem jeweiligen Lebensraum
des Bestandes.

Aufbau des Gamsbestandes

Tragende Altersklasse ist die II. (männlich und weiblich). Sie ist deshalb wenig zu
bejagen und soll gemeinsam mit der I. Altersklasse jedenfalls mehr als die Hälfte des
Gesamtbestandes betragen.
In einer gesunden Population ist das Geschlechterverhältnis der gesetzten Kitze mit
1 : 1 anzunehmen. Durch die von der Natur aus geringere Lebenserwartung der Böcke
wird das Geschlechterverhältnis zugunsten der Geilen verschoben. Es soll jedoch
höchstens 1: 1,3 (ohne Kitze) betragen.

Altersklasseneinteilung

Die Altersangabe bezieht sich auf das jeweils vollendete Lebensjahr. Aus diesem Grund
ist von den gezählten Jahresringen bei der Altersbestimmung einer abzuziehen.
Kitze (ohne Geschlechtsangabe)
Klasse III (Jugendklasse):
Böcke und Geißen vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr.
Klasse II (Schonklasse):
männlich: vier bis sechs vollendete Lebensjahre
weiblich: vier bis neun vollendete Lebensjahre
Klasse I (Ernteklasse):
männlich: sieben vollendete Lebensjahre und älter
weiblich: zehn vollendete Lebensjahre und älter

Abschussplanung

Der Gesamtabschuss ist der Zuwachsrate anzupassen.
Klasse III (Jugendklasse): In dieser Klasse sind in erster Linie jene Böcke zu erlegen,
die in Wildbretstärke und Kruckenbildung unter dem Durchschnitt des jeweiligen
Lebensraumes liegen. Der dreijährige Bock mit Merkmalen der Klasse II ist dieser zuzurechnen.
Klasse II (Schonklasse): Erwünscht sind im Wildbret starke Stücke mit dickschlauchigen,
hohen, gut gehakelten Krucken, jedoch ohne besondere Beachtung einer guten
Auslage. Sind zwei der drei obigen Merkmale (dickschlauchig, hoch, gut gehakelt)
vorhanden, ist das betreffende Stück zu schonen, fehlen zwei dieser Merkmale, kann es
im Rahmen des Abschussplanes erlegt werden.
Klasse I (Ernteklasse): Hier bleibt es - wie in der Klasse III - dem Verantwortungsbewusstsein
des Jagdberechtigten überlassen, rangfolgend nach Deckenfärbung,
Körpergewicht und Kruckenbildung abzuschießen (Auslese).

Der Abschuss in den einzelnen Altersklassen kann je nach Geschlechterverhältnis,
Altersklassenaufbau und Zuwachsrate betragen:

Böcke und Geißen:
Klasse III bis zu 40 Prozent
Klasse II bis zu 20 Prozent
Klasse I der Rest des Abschusssolls

Ergibt der Abschuss von Böcken der Klassen I und II ein Durchschnittsalter von 7,5
Jahren oder mehr, so ist die Abschussdurchführung in Ordnung.
Die Notwendigkeit einer Bejagung der Kitze ist sehr unterschiedlich. Auf jeden Fall ist es
notwendig, zur Erfüllung des Geißenabschusses in der erforderlichen Höhe führende
Geißen mit ihren Kitzen zu erlegen.
Aus diesen Gründen ist kein bestimmter Prozentsatz beim Kitzabschuss vorgesehen.
Der Geißenabschuss soll in erster Linie bei den geringen, den Gelt- sowie den Altgeißen
samt deren Kitzen erfüllt werden. Starke, nicht führende Geißen unter zehn Jahren
sollen nicht erlegt werden, wohl aber Kitzgeißen mit schwachen Kitzen. Körperlich gut
entwickelte nicht führende Geißen sind fast immer in der Lage, im Folgejahr ein
besonders starkes Kitz zu setzen. Sie sind daher zu schonen. Der Abschuss von Kitzen
soll in erster Linie die schwachen und spät gesetzten Kitze betreffen. Diese sind am
besten im August an ihrer Körpergröße und nach dem Haarwechsel an ihrer schlechten
Verfärbung zu erkennen. Die Kitze sollen jahreszeitlich früh geschossen werden, um
dem Mutterwild eine Erholungspause zu gönnen.

Vollzug und Kontrolle

Verfehlungen gegen den Abschussplan müssen in den Folgejahren ihren Niederschlag
in der Zuteilung der Abschussfreigabe finden.
Da in kleineren Jagden eine jährliche prozentuelle Zuteilung des Gamsabschusses
nahezu unmöglich ist, kann die Abschussplanung auf eine Reihe von Jahren, längstens
auf die laufende Pachtperiode ausgedehnt werden.
Bei Nichterfüllung des Geißenabschusses ist der Bockabschuss im folgenden Jagdjahr
entsprechend zu kürzen.
Zur Überprüfung müssen bei den Trophäenschauen der Gesamtabschuss zahlenmäßig
nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt und die so erhaltenen Abschussstrukturen
schriftlich festgehalten und aufbewahrt werden.
Unabhängig von sonstigen Ahndungen muss ein unerlaubter Abschuss in einer
bestimmten Altersklasse in den Folgejahren eingespart werden.
Weidmannsheil

Rocces


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Donnerstag, 21. Juli 2011, 11:54

Rehwild

Abschussrichtlinien für das Rehwild

1. ABSCHUSSPLANUNG

Die Höhe des Abschusses richtet sich nach:

a) dem Vegetationszustand und den Ergebnissen der Erfassung der Rehwildbestände.
Die Erfassung der Rehwildbestände kann nach verschieden Methoden erfolgen, z. B.:
• durch Schätzung auf Grund von Sichtbeobachtungen
• durch Schätzung aufgrund des mehrjährigen Abschusses
• durch Schätzung aufgrund des Wildzustandes (Durchschnittsgewicht und -alter).
In der Praxis erbringt die gleichzeitige Beachtung mehrerer Kriterien den besten
Näherungswert.

b) der Zielvorstellung:
• die Höhe des Bestandes kann gleich bleiben
• die Höhe des Bestandes muss gesenkt werden
• die Höhe des Bestandes kann angehoben werden
Die Aufteilung des Abschusses erfolgt bei intakten Beständen nach der Drittelparität (1/3
Böcke, 1/3 Geißen, 1/3 Kitze). Gibt es nachweislich grobe Abweichungen im
Rehwildbestand eines oder mehrerer Reviere von einem 1:1 Geschlechterverhältnis, so
kann von der Drittelparität abweichend korrigierend eingegriffen werden.

1.1 DER ABSCHUSS VON REHBÖCKEN

1.1.1 ALTERSKLASSENEINTEILUNG

Für die Altersklasseneinteilung gelten die vollendeten Lebensjahre:
Klasse III (einjährig)
Klasse II (zwei- bis vierjährig)
Klasse I (fünfjährig und älter)

1.1.2 AUFTEILUNG DES BOCKABSCHUSSES

Klasse III 40 bis 50 Prozent
Klasse II 20 bis 30 Prozent
Klasse I 20 bis 40 Prozent

Da diese prozentuelle Aufteilung bei Kleinstrevieren nicht durchführbar ist, muss für
solche Reviere ein entsprechender Aufteilungsschlüssel verwendet werden, den
festzustellen grundsätzlich dem zuständigen Bezirksjägermeister überlassen bleibt.
Wurde der Bockabschuss der Vorjahre in der Klasse II erheblich überzogen, ist im
Folgejahr bei der Abschussplanung bei den Böcken der Klassen I und II eine
entsprechende Korrektur durchzuführen. Anstelle von nicht erlegten Böcken können
auch zahlenmäßig entsprechend Kitze oder Geißen erlegt werden. Ebenso können statt
Böcken der Klasse I oder II auch Böcke der Klasse III erlegt werden und statt Böcken
der Klasse II auch Böcke der Klasse I.

1.2. DER ABSCHUSS VON GEISSEN

1.2.1 ALTERSKLASSENEINTEILUNG DER GEISSEN

Für die Altersklasseneinteilung gelten die vollendeten Lebensjahre:
Schmalreh einjährig
Altgeiß mehrjährig

1.2.2 AUFTEILUNG DES GEISSENABSCHUSSES

Schmalrehe 40 bis 50 Prozent
Altgeißen 50 bis 60 Prozent

Wird der Abschuss an Kitzen oder Geißen wiederholt nicht erfüllt, muss im folgenden
Jahr der Abschuss an Böcken gekürzt werden. Ein Hinunterschießen von Altgeißen ist
in die Klasse der Schmalrehe zulässig.

1.3. DER ABSCHUSS VON KITZEN

Soll der Gesamtbestand gleich gehalten werden, sind im Abschussplan ebenso viele
Bock- wie Geißkitze zum Abschuss vorzusehen. Der Anteil der Kitze muss in diesem
Fall ein Drittel des Gesamtrehabschusses ausmachen. Ein Hinunterschießen von
Geißen in die Kitzklasse ist nicht zulässig.

2. ALLGEMEINE DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG

Bei der qualitativen Auslese sind primär die Wildbretstärke und die Gesundheit des
Wildes (Böcke, Geißen und Kitze) zu berücksichtigen. In Gebieten mit erhöhter
Verbissbelastung ist diesem primär durch Schwerpunktbejagung allenfalls in
Kombination mit Intervallbejagung entgegen zu steuern. Ist die Reduktion des
Rehwildbestandes in einem Revier notwendig, so hat dies primär über die Altgeißen und
deren Kitze zu erfolgen. In diesen Fällen ist von der Drittelparität abzuweichen. Eine
frühzeitige Abschusserfüllung wird dringend empfohlen, um die Vegetation im Herbst
frühzeitig zu entlasten, die KFZ-Fallwildraten zu senken und um das Wild im Winter nicht
unnötig zu beunruhigen. Das Ausmaß der Abschusserfüllung im Verlaufe des
Jagdjahres wird ausgewertet und am folgenden Bezirksjägertag revierweise kund
gemacht. Eine allfällige Kennzeichnung der Trophäen mit einem roten Punkt oder einem
Stempel (Klassenüberschreitung) unterbleibt.

Die Geweihe der Rehböcke und der linke Unterkieferast von Böcken und Geißen sind in
gut gereinigtem Zustand am Ende des Jagdjahres der Bewertungskommission
vorzulegen und nach erfolgter Altersschätzung dauerhaft zu kennzeichnen. Bei Fallwild
ist, soweit möglich, auch der linke Unterkieferteil vorzulegen. Ist aber eine Entnahme
des Kiefers nicht mehr möglich oder zumutbar, muss der Hegemeister so rechtzeitig
verständigt werden, dass er noch vor der Entsorgung des Stückes dieses allenfalls in
Augenschein nehmen kann.

3. SONSTIGES

Forschung im Interesse der Landesjägerschaft kann eine Abweichung von diesen
Abschussrichtlinien nötig machen. Das ist im Einvernehmen mit dem Revierinhaber,
dem Bezirksjagdausschuss und der schriftlichen Zustimmung des Landesjägermeisters
möglich.
Weidmannsheil

Rocces


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Donnerstag, 21. Juli 2011, 12:00

Muffelwild

Abschussrichtlinien für das Muffelwild

Jahrtausende hindurch bildeten die Inseln Korsika und Sardinien die Heimat des
Muffelwildes. 1729 ließ Prinz Eugen erstmals Mufflons von Sardinien nach Wien
bringen, wo es schließlich nach 1740 im 2600 Hektar großen Lainzer Tiergarten landete.
1982 beträgt der Gesamtbestand dieser Wildschafart in ganz Österreich rund 6000
Stück.

In der Steiermark wurde Muffelwild erstmals 1909 von der Herrschaft Krupp ausgesetzt.
1932 von der Herrschaft Mayr-Melnhof, denen insbesondere nach dem Zweiten
Weltkrieg andere folgten. Die Gesamtfläche der inselartigen steirischen Muffelvorkommen
ist 1982 rund 20.300 Hektar groß. Der Gesamtbestand in freier Wildbahn
beläuft sich auf etwa 520 Stück.

Klasseneinteilung

Klasse III (Widder): ein bis zwei vollendete Lebensjahre
Klasse II (Widder): drei bis fünf vollendete Lebensjahre
Klasse I (Widder): vom vollendeten sechsten Lebensjahr an

Zuwachs

Der Zuwachs beträgt rund 60 Prozent der Schafe einschließlich der aufgerückten
Schaflämmer (Frühjahrsbestand 1. April).

Aufteilung des Abschusses

Bei einem Geschlechterverhältnis von 1 : 1 und einem Zielalter von zehn Jahren ergibt
sich folgende Abschussverteilung auf die einzelnen Klassen:
ein Drittel Widder, ein Drittel Schafe, ein Drittel Lämmer.

Widder:

Klasse III 40 Prozent (vom gesamten Abschuss an Widdern)
Klasse II 20 Prozent (vom gesamten Abschuss an Widdern)
Klasse I 40 Prozent (vom gesamten Abschuss an Widdern)

Abschusskriterien

Wildbretstärke, Gesundheit, Trophäenbildung.
Der Abschuss in der Klasse III wird in erster Linie gleich wie bei den übrigen
Schalenwildarten nach einem rigorosen Ausleseprinzip zur Bestandsregulierung
durchgeführt.

In der Altersklasse II dürfen nur jene Stücke zum Abschuss kommen, die
- keine entsprechende Wuchskraft der Schnecken im Sinne des
Durchschnittsvergleiches innerhalb des Lebensraumes und Altersjahrganges zeigen
oder
- eine zu enge Krümmung der Schnecken oder
- eine ungenügende Drehung der Schnecken nach außen oder
- eine stark ungleiche Stellung der Schnecken aufweisen.
In der Altersklasse I entfällt die Hegewertbeurteilung.
Weidmannsheil

Rocces


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Donnerstag, 21. Juli 2011, 12:20

Steinwild

Abschussrichtlinien für das Steinwild

In der Steiermark wurde schon vor Jahrzehnten Alpensteinwild mit Erfolg wieder
eingebürgert.
Im Jahre 1936 hat die Stadt Wien im Revier Siebensee der Forstverwaltung Wildalpen
die ersten Stücke ausgesetzt. Baron Franz Mayr-Melnhof importierte in den Jahren 1955
und 1956 sechs Steinböcke und sechs Steingeißen aus der Schweiz und gründete die
Kolonie am Röthelstein bei Frohnleiten. Mit Genehmigung des Amtes der
Steiermärkischen Landesregierung wurden in der Steiermark weitere Einbürgerungen
von Steinwild vorgenommen, so dass es 1983 Steinwildvorkommen in den Bezirken
Bruck an der Mur, Graz-Umgebung, Gröbming, Leoben, Liezen, Murau und
Mürzzuschlag gibt.

Eine zielführende Abschussplanung macht entsprechende Abschussrichtlinien
notwendig. Dabei müssen hinsichtlich Wildstandserfassung, Geschlechterverhältnis,
Hegeziel, Altersstruktur und Abschusskriterien die in der Präambel der Abschussrichtlinien
für Schalenwild in der Steiermark festgehaltenen Grundsätze auch für das
Steinwild sinngemäß angewendet werden.

Alterseinteilung und Abschussrichtlinien für das Steinwild

Erfahrungsgemäß ist die biologische Lebenserwartung beim Steinwild bei beiden
Geschlechtern etwa gleich und liegt im Durchschnitt bei 12 bis 15 Jahren. Demnach soll
das jagdliche Zielalter für beide Geschlechter etwa 10 bis 13 Jahre betragen. Die
Altersangabe bezieht sich auf das jeweils vollendete Lebensjahr.

Die Alterseinteilung erfolgt daher in:

Kitze
Jungwild: Böcke und Geißen:
ein bis vier vollendete Jahre
Schonwild: Böcke und Geißen:
fünf bis neun vollendete Jahre
Erntewild: Böcke und Geißen:
zehn vollendete Jahre und älter.

Aufbau des Gesamtbestandes

Eine biologisch richtige Altersstruktur ist die Voraussetzung für eine nachhaltige und
dem Gesamtbestand angemessene Entnahme von reifen Erntestücken. Da beim
Steinwild die Zuwachsrate großen Schwankungen unterliegt, das Ernteziel jedoch stets
auf den Abschuss einer optimalen Anzahl starker reifer Stücke ausgerichtet ist, muss bei
der angestrebten Altersstruktur ein gewisser Spielraum toleriert werden. Nach
durchgeführtem Abschuss soll der Bestand folgende Gliederung aufweisen:

Anteil
am Gesamtbestand
Kitze 10 bis 14 Prozent
Klasse III (Jugendklasse) 38 bis 42 Prozent
Klasse II (Schonklasse) 39 bis 37 Prozent
Klasse 1 (Ernteklasse) 13 bis 7 Prozent

Zuwachs

Dieser kann größeren Schwankungen unterliegen und ist besonders von Biotop und
Klima abhängig. Bei ausgeglichenem Geschlechterverhältnis liegen die Erfahrungsziffern
bei 10 bis 20 Prozent des Gesamtbestandes.

Abschussplanung

Hier steht folgender Grundsatz im Vordergrund: Je höher die Zuwachsrate ist, desto
notwendiger wird ein Selektionsabschuss bei den Kitzen und beim Jungwild sein. Da in
manchen Steinwildkolonien die Zuwachsrate äußerst gering ist, die erwünschte Ernte im
Reifealter jedoch gesichert bleiben soll, wird in solchen Fällen kein Kitzabschuss
zwingend vorgeschrieben. Beim Jungwild wird sich der Abschuss ebenfalls nur auf
wenige Stücke beschränken.

Das Schonwild ist in jedem Biotop äußerst vorsichtig zu bejagen. Da am Gehörn, mit
Ausnahme von besonders dünnen und kurzen Sicheln, Abschusskriterien nicht ganz
einfach zu definieren sind, hat sich der Abschuss beim Schonwild vorwiegend auf
kranke und krankheitsverdächtige Stücke sowie auf verletzte und im Wildbret sichtlich
schwache Stücke zu beschränken. Diese an der Trophäe nicht sichtbaren
Abschusskriterien müssen unmittelbar nach der Erlegung vom Bezirksjägermeister, dem
Hegemeister oder von anderen bestellten Organen der Steirischen Landesjägerschaft
festgestellt bzw. bestätigt werden.

Die Abschussstruktur ist auf Grund der großen Differenzen im Zuwachs so
unterschiedlich, dass nachstehende Beispiele angeführt werden müssen:

10 % Zuwachs

Kitze --- % vom Gesamtabschuss
Jungwild (Klasse III) 10 % vom Gesamtabschuss
Schonwild (Klasse II) 10 % vom Gesamtabschuss
Erntewild (Klasse I) 80 % vom Gesamtabschuss

20 % Zuwachs

Kitze 30 % vom Gesamtabschuss
Jungwild (Klasse III) 25 % vom Gesamtabschuss
Schonwild (Klasse II) 10 % vom Gesamtabschuss
Erntewild (Klasse I) 35 % vom Gesamtabschuss

Schusszeit: Geißen und Kitze 1. 8. bis 31. 12.
Böcke 1.9.bis 31. 1.

Abschusskriterien

Das Hegeziel ist ein möglichst kräftiger und gesunder Steinwildbestand mit starken,
langen, harmonisch geschwungenen Sicheln und mit guter Wulstbildung. Minderwertig
sind kurze und dünne Sicheln, wobei die Auslage für die Beurteilung der Trophäe von
untergeordneter Bedeutung ist.
Die Abschussrichtlinien für das Steinwild wurden bereits am 25. August 1981 einstimmig
vom Landesjagdausschuss beschlossen.
Weidmannsheil

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7

Donnerstag, 21. Juli 2011, 12:23

Auer- und Birkwild

Abschussrichtlinien für Auer- und Birkwild in der Steiermark

Ausgehend von der derzeitigen Bestandessituation von Auer- und Birkwild in der
Steiermark ist eine vorsichtige, nachhaltige Nutzung im Rahmen der jagdgesetzlichen
Möglichkeiten zu vertreten.

Eine verantwortungsbewusste Abschussplanung ist die wichtigste Grundlage für die
Bejagung der Raufußhühner. Die Abschussrichtlinien gelten für Auer- und Birkwild in
gleicher Weise:

Der Bestand an Hahnen ist jährlich in der Zeit von 24. April bis 10. Mai zu zählen.
Diese Zählung in sämtlichen Revieren mit Hahnenvorkommen hat im Beisein einer vom
Bezirksjägermeister beauftragten revierfremden Person gemeinsam mit dem
Jagdberechtigten oder einer von ihm beauftragten revierkundigen Person zu erfolgen.

Hiefür ist das von der Steirischen Landesjägerschaft aufgelegte Zählformular zu
verwenden.

Das ausgefüllte Zählblatt ist unverzüglich dem Bezirksjägermeister zu übermitteln.
Der Bestand an Hahnen ist dem Zählblatt zu entnehmen, auf Hegegebietsebene und in
weiterer Folge auf Bezirksebene zusammenzufassen und als Grundlage für die
Freigabe zu verwenden. In den Abschussplan dürfen nur die mittels Zählblatt ermittelten
Bestandszahlen eingetragen werden.

Da der Abschussplan auf Revierebene erlassen wird, eine Beurteilung der
Bestandessituation aber an den Balzplätzen erfolgt, sind für die Abschussplanung beim
Auer- und Birkwild außerdem folgende Kriterien zu beachten:

Ein Balzplatz ist nicht auf eine bestimmte Flächengröße beschränkt, er ist aber definiert
als räumliche Einheit, auf welcher sich die Mitglieder einer Balzgesellschaft einfinden.
Haben mehrere Reviere einen gemeinsamen Balzplatz (zum Beispiel auf Rücken oder
Kuppen), so ist dort gemeinsam zu zählen.

In Abständen von 5 Jahren, beginnend mit dem Jagdjahr 2009/2010, sind die Auer- und
Birkwildvorkommen sowie die Auer- und Birkhahnenbalzplätze anlässlich der Zählung
auch zu kartieren. Die dafür notwendigen Karten werden von der Landesjägerschaft
bereitgestellt, dem Zählformular beigefügt und sind mit diesem nach der
Zählung/Kartierung dem Bezirksjägermeister zu übermitteln.

Bei der Freigabe von Auer- und Birkhahnen im Rahmen der jagdgesetzlichen
Bestimmungen ist auch auf die Wildstandsmeldungen und die Abschuss-Freigaben der
vergangenen Jahre Rücksicht zu nehmen.

Lebensraumverbessernde Maßnahmen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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8

Donnerstag, 21. Juli 2011, 12:24

Pflichttrophäenschau

Weisungen für das Abhalten der Pflichttrophäenschauen

Der Eigenjagdbesitzer oder Jagdpächter (bei Jagdgesellschaften der legitimierte
Bevollmächtigte) hat auf seine Kosten alle Trophäen - auch die gefundenen (Fallwild) -
seines Jagdgebietes in gut gereinigtem Zustand pünktlich und vollzählig (bei
Geweihträgern zumindest mit dem linken Unterkieferast zum Zweck der Bewertung)
vorzulegen. Alle Trophäen sind mit einem vollständig ausgefüllten Trophäenanhänger
zu versehen.

Die Markierung der vorgelegten Trophäen wird beim Gamswild hinten am linken
Stirnzapfen, bei den übrigen Schalenwildarten am linken Rosenstock durch Anbohren
oder auf eine andere Art dauerhaft angebracht. Ebenso wird eine Kennzeichnung des
vorgelegten Unterkieferastes vorgenommen.

Fehlabschüsse in der Klasse II (Schonklasse) sowie über den Abschussplan hinaus
erlegte Stücke sind als solche durch einen roten Punkt zu kennzeichnen.
Um einer Verjährung vorzubeugen, können Trophäen auch außerhalb der Trophäenschauen
vom zuständigen Bezirksjägermeister oder einem von ihm Beauftragten
besichtigt und beurteilt werden.
Weidmannsheil

Rocces


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9

Donnerstag, 21. Juli 2011, 12:33

Re: Abschussrichtlinien Steiermark

hmmm... wenn ich mir so die klasseneinteilung beim muffelwild anschaue gibt es ein jahr in dem der widder GAR NIX ist. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: klasse II bis zum vollendeten 5. lebensjahr und klasse I AB dem VOLLENDETEN 6. lebensjahr. tja, was ist da mit dem jahr dazwischen :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:

10

Donnerstag, 21. Juli 2011, 13:14

Re: Abschussrichtlinien Steiermark

Hervorragend eine Bildungslücke. Bin gerade draufgekommen, dass sich dieser Fehler in den gesamten Unterlagen, die ich besitze, durchzieht.
Nicht nur beim Muffel, sondern auch Gams und Steinwild.

index.php?page=Attachment&attachmentID=733

Da muss ich mich auf die suche machen, wie es nun wirklich aussieht.
Aber wahrscheinlich wird es so sein, dass es die Klasse I nicht mit vollendetem Jahr sondern mit Anfang des Jahres sein wird.
Möchte es aber dennoch schwarz auf weiß.

#Respekt Zerberus
Weidmannsheil

Rocces


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11

Donnerstag, 21. Juli 2011, 13:54

Re: Abschussrichtlinien Steiermark

dann musst es bei der landesjägerschaft schriftlich anfordern. oder bei der rechtsabteilung der steir. landesregierung. in den offiziellen abschußrichtlinien steht es nämlich genau so drin wie du es hier geschrieben hast. ist mir schon vor vielen vielen jahren aufgefallen als ich die aufsichtsjägerprüfung abgelegt hab.

12

Donnerstag, 21. Juli 2011, 14:09

Re: Abschussrichtlinien Steiermark

Sehr gut. Bin mittlerweile die gesamte RIS im Bereich Jagd durch und dort steht auch nichts genaues drin.
Anscheinend gibt es da Nachholbedarf seitens der steir. Landesjägerschaft.
Weidmannsheil

Rocces


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13

Donnerstag, 21. Juli 2011, 20:29

Re: Abschussrichtlinien Steiermark

So die Anfrage an die steirische Jägerschaft ist draußen. Ich bin schon mal gespannt was da Retoure kommt und wann.
Halte euch da auf dem Laufendem.
Weidmannsheil

Rocces


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14

Freitag, 22. Juli 2011, 09:35

Re: Abschussrichtlinien Steiermark

Zitat von »"Rocces"«

Hervorragend eine Bildungslücke. Bin gerade draufgekommen, dass sich dieser Fehler in den gesamten Unterlagen, die ich besitze, durchzieht.
Nicht nur beim Muffel, sondern auch Gams und Steinwild.

....

so ähnlich findet sich das auch in Kärtnen.. Aber man kann davon ausgehen, dass wohl das vollendete letztbenannte Jahr gemeint ist?

Wie schauts denn bei Euren Gams aus? Zählt´z des erste Joahr nit ols Kitz?

bei uns in Kärntn:

4. § 2 lit.c Gamswild lautet: "1. Böcke der Klasse I:

Alle Böcke achtjährig und älter (ab der Vollendung des achten Lebensjahres).

2. Böcke der Klasse II:

Alle Böcke dreijährig bis siebenjährig (ab der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Vollendung des achten Lebensjahres - fünf Jahrgänge).

3. Böcke der Klasse III:

Alle Böcke ein- und zweijährig (ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres - zwei Jahrgänge).


4. Geißen der Klasse I:

Alle Geißen zwölfjährig und älter (ab der Vollendung des zwölften Lebensjahres).

5. Geißen der Klasse II:

Alle Geißen vierjährig bis elfjährig (ab der Vollendung des vierten Lebensjahres bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres).

6. Geißen der Klasse III:

Alle Geißen einjährig bis dreijährig (ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres).

7. Kitze beiderlei Geschlechts:

Alle Kitze im ersten Lebensjahr."


Beim Muffelwild verhält es sich ebenso, dass alles im 1.Lebensjahr als Lämmer bezeichnet wird.

Onblick
Onblick, Waidmonns Heil und bestn Gruaß vom Gipfl...... #Bier


Treffersitz entscheidet!

15

Donnerstag, 4. August 2011, 08:19

Re: Abschussrichtlinien Steiermark

Weidmannsheil

Habe gestern eine Nachricht von der steirischen Jägerschaft erhalten.

Zitat von »"Steirische Landesjägerschaft"«

Aus einem Kurzurlaub zurückgekehrt, beantworte ich Ihre e-mail wie folgt:

Das Problem bei der Klasseneinteilung ist aus einer Vermischung von “...-jährig” und “vollendetes Lebensjahr” durch unsere Vorgänger entstanden. Denn der Jährling (Einjähriger) ist natürlich bereits in seinem zweiten Lebensjahr, der Zweijährige im dritten und der Dreijährige im vierten Lebensjahr und hat es am Ende seiner “Dreijährigkeit” dann vollendet. Und so zieht sich dieser Fehler leider durch die Richtlinien.

Diese Verwirrung wird bei nächster Gelegenheit bereinigt.

Inzwischen gilt die althergebrachte Auffassung, dass z.B. ein Gamsbock mit 6,5 Jahren als sechsjährig bezeichnet und der Klasse II zugerechnet wird.
Aber, wie Sie vollkommen richtig bemerkt haben, ist er bereits im 7. Lebensjahr, hat es aber noch nicht vollendet.

Wir arbeiten daran!
Weidmannsheil

Rocces


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16

Donnerstag, 4. August 2011, 09:38

Re: Abschussrichtlinien Steiermark

"Wir arbeitend daran" - naja, so der Aufwand ist das auch nicht das zu ändern. Ich denke dass sie das schon länger wissen, aber eventuell ein bisserl warten bis "mehr zamm kommt" und die Novelle sich dann auszahlt.

Doch aber interessant welche Kleinigkeiten unsre Beamten den ganzen Tag quälen ;-) Da soll noch einer sagen dass es gut ist 9 Landesgesetze zu haben.

LG und halt uns auf dem Laufenden, falls du früher was erfährst.

Pike

17

Donnerstag, 4. August 2011, 09:55

Re: Abschussrichtlinien Steiermark

Somit dürftest du lieber Martin mit deinem Schreiben an den steirischen LJVB erreicht haben,daß irreführende Richtlinien endlich bereinigt werden. Es muß was passieren damit was passiert !!

LG und Weidmannsheil
Rudi

18

Donnerstag, 4. August 2011, 21:09

Re: Abschussrichtlinien Steiermark

Zumindest wissen wir, dass daran gearbeitet wird.
Welche neue Regelung und welchen Wortlaut sie in der STMK haben wird, werden wir im neuen Jagdjahr erfahren.

Zumindest bin ich aber guter Zuversicht, dass es eine klarere Regelung geben wird und das Jahr zwischen II und I nicht mehr fehlt.

Vielleicht erfahre ich ja inzwischen schon was neues. Bis dahin ein kräftiges WMH.
Weidmannsheil

Rocces


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19

Donnerstag, 4. August 2011, 22:28

Re: Abschussrichtlinien Steiermark

Hab letztens nachgeschaut. Der Fehler ist auch im Lehrprinz (aktuelle Ausgabe!) quer durch alle Arten drin. Fehlt immer ein Jahr. Bin gespannt ob sich das ändert und wann, auch wenn's nicht so relevant ist weil es ja in der Praxis eh keine Diskussionen diesbezüglich gibt (nur über das Alter selbst).

Wenigstens ist die Antwort interessant warum es überhaupt dazu gekommen ist.

MfG, Tschurtsch.