Beschussamt ist eine Einrichtung des Bundesministerium für Wirtschaft, welche heute nur mehr in Wien und Ferlach existent sind. Zur k.u.k.-Zeit gab es Beschussämter in Wien, Ferlach, Budapest, Prag und Weipert (Schlesien, z.B. G. Fükert - Kronenschloss war ein dort ansässiger, berühmter Büchsenmacher)
Diese Prüfen Schusswaffen, auf Funktion, Dichtheit, optische Mängel (nicht designbezogen
) und selbstverständlich auf Sicherheit! Auch die Beanspruchbarkeit der verwendeten Materialien wird im Rahmen einer Beschussprüfung mit speziellen Beschusspatronen, welche in der Regel einen Überdruck von 30-?% zu normalen Fabriksladungen aufweisen.
Waffen, die oben genannte Prüfungen bestehen, bekommen den amtlichen Beschuss in Form eines Beschussstempels NPF, sowie Adler1 für Ferlach oder NPV, sowie Adler2 für Wien.
Bei kombinierten Waffen und Flinten muss im weißfertigen Zustand der fertigen Laufbündel auch eine Werkstoffprüfung, sprich ein Vorbeschuss durchgeführt werden.
Alle Anforderungen für den Beschuss sind im Beschussgesetz von 1951 geregelt.
Desweiteren ist dem Beschussamt die Patronenprüfung unterstellt. Hierfür gibt es speziell das österr. Patronenprüfzeichen.
Stichtag der Gültigkeit von Beschusszeichen ist der 01.04.1945.
Die österreichischen Beschussämter arbeiten weltweit beim sogenannten C.I.P.-Abkommen mit, welches eine Standardisierung der Beschuss- und Prüfungsmethoden vorsieht. In den Mitgliedsländern untereinander, finden sämtliche Beschüsse Gültigkeit.
Kurz gesagt: der amtliche Beschuss, angebracht an den wesentlichen Teilen der Waffe mittels Punzierung (Lauf, Baskül bzw. Systemhülse, auch Verschluss, wenn wesentliche Teile verändert wurden) gewährleistet die einwandfreie und sichere Funktion der Waffe!