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Freitag, 15. Juli 2011, 08:29

§1 TKV-Verordnung

(1) Die in der Steiermark anfallenden, dem Ablieferungszwang
unterliegenden Gegenstände (§ 1 Abs. 3
und § 2) sind unter Einhaltung sanitäts- und veterinärpolizeilicher
Vorschriften an die „Steirische Tierkörperverwertungsgesellschaft
m.b.H.“ mit dem Sitz in
Landscha an der Mur (im Folgenden kurz „Tierkörperverwertungsanstalt“
genannt) abzuliefern.
(2) Die Tierkörperverwertungsanstalt ist verpflichtet,
die anfallenden Gegenstände einzusammeln, zu
verarbeiten oder auf andere Weise gemäß § 14 des
Tierseuchengesetzes unschädlich zu beseitigen. Sie
hat diese Verarbeitung beziehungsweise Beseitigung
in rationellster Weise unter Einhaltung der veterinärund
sanitätspolizeilichen Erfordernisse durchzuführen.
(3) Folgende Gegenstände (spezifiziertes Risikomaterial)
müssen sofort bei der Entfernung von Tierkörpern
eingefärbt und durch Verbrennen unschädlich
beseitigt werden:
a) Schädel, einschließlich Gehirn und Augen, Tonsillen
sowie Wirbelsäule (ausgenommen Schwanzwirbel)
einschließlich Rückenmark und Spinalganglien
von über zwölf Monate alten Rindern, ausgenommen
die Wirbelsäule (einschließlich Spinalganglien)
solcher Tiere, die aus Staaten stammen,
welche eine Ausnahme von der Verpflichtung zur
Entsorgung als spezifiziertes Risikomaterial gemäß
Verordnung (EG) Nr. 999/2001 mit Vorschriften zur
Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter
transmissibler spongiformer Enzephalopathien in
Anspruch nehmen, weiters die Eingeweide von
Duodenum bis Rectum von Rindern aller Altersklassen,
b) Schädel, Gehirn und Augen, Tonsillen und Rückenmark
von Schafen und Ziegen, die über zwölf
Monate alt sind oder bei denen ein bleibender
Schneidezahn das Zahnfleisch durchbrochen hat
und Milz von Schafen und Ziegen aller Altersklassen.
(4) Wird spezifiziertes Risikomaterial von Tieren, die
nicht zum menschlichen Verzehr geschlachtet werden
oder die verendet sind, nicht entfernt, so sind die
Körperteile, die das spezifizierte Risikomaterial enthalten,
oder der gesamte Körper als spezifiziertes
Risikomaterial zu behandeln.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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