Weidmannsheil!
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Ein sehr guter Freund und ich überlegen, bzw. reden nun seit einigen Jahren, ein Damwildgehege zu errichten, da unsere Grundflächen (ca. 9.800 qm) und ein kleiner Pachtteil (1.200 qm) endlich den magischen Hektar überschreitet.
Kurz über uns: Leben beide in der Südsteiermark und sind im Besitz des Jagdscheines.
Nun stellen sich uns aber einige Fragen:
- Wir sind bei de keine Landwirte, ist ein Gehege dennoch möglich?
- Müssen wir eine OG/GmbH gründen?
- Wie schaut es mit der Aufarbeitung aus? Wir würden dies gerne von einem Fleischer machen lassen und die Produkte als TK-Ware verkaufen
Ich danke euch schonmal im voraus für die Hilfe!
Wie es in Österreich berufsrechtlich aussieht, kann ich nicht sagen. Was ich aber sagen kann, ist, dass Ihr nix Besonderes gründen müsst. Ihr könnt Euch einfach als GesbR (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) zusammen tun und es erfordert keinerlei besonderer Formvorschriften.
Wenn Ihr aber verkaufen wollt, d. h. nicht nur für den Eigenbedarf produziert, werdet Ihr wohl bei der Bezirksverwaltungsbehörde ein "Gewerbe" anmelden müssen und Ihr habt die EU-Hygienevorschriften zu beachten. Es wird also wahrscheinlich ein "Kleingewerbe" sein und Ihr könntet dann zB als "Huber & Meier Wildschmankerlhandel" auftreten. Für dieses Kleingewerbe bekämt Ihr dann auch eine Steuernummer.
Das ist aber insofern nicht ganz so einfach, weil nicht jeder Metzger in seinen Betriebsräumen auch Wild zerwirken und verarbeiten darf. Wie das genau zu laufen hat, wenn Ihr verkaufen wollt, solltet Ihr auf alle Fälle mit Eurer Veterinärbehörde vor Ort abklären, da es hier eine Menge Fallstricke geben kann. Ihr wollt Wildpret in Verkehr bringen und Ihr haftet ggf. auch für Nachlässigkeiten, des Metzgers, der für Euch arbeitet. Wer eine eigene, EU-konforme Wildkammer hat, ist da ein wenig besser dran.
Was aber m. E. vorab noch viel wichtiger ist: Ihr solltet Euch schon vorab Gedanken machen, wo Ihr das gewonnene Wildpret absetzen wollt. Bei einem Dammwildgehege fallen schon ein paar kg an, die erst einmal verkauft werden wollen, wenn man in der Südsteiermark auch noch mit den anderern Jägern vor Ort konkurriert, die durch Eigenvermarktung den Preis ganz wesentlich im regionalen Umfeld mitbestimmen. Ihr hingegen müsst noch den Metzger zahlen.
Wollt Ihr Eure Produkte tiefgekühlt auch "online" vermarkten, solltet Ihr die Rechtslage vorher kennen. Wohin dürft Ihr also welche Mengen via Trockeneis-Paket überhaupt versenden?