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Freitag, 15. Juli 2011, 09:33

§ 20 Ansuchen

(1) Dem Ansuchen um eine Bewilligung nach § 5 Abs. 6, § 6 Abs. 3 oder § 7 Abs. 2 sowie dem Antrag nach § 13b Abs. 1 sind ein Auszug aus der Katastralmappe des Vermessungsamtes, der dem letzten Stand entspricht und auch die Nachbargrundstücke ausweist, ein geeigneter Lageplan sowie planliche Darstellungen und genaue Beschreibungen des Vorhabens in dreifacher Ausfertigung beizuschließen. Für Ansuchen um eine Bewilligung von Ankündigungen nach § 4 Abs. 1 genügt ein Auszug aus der Katastralmappe sowie eine maßstab und farbgetreue Skizze mit der Beschreibung des Vorhabens sowie der Angabe des Ortes der geplanten Aufstellung. (1) (2)
(2) Wenn aus den angeführten und vorgelegten Unterlagen allein nicht beurteilt werden kann, ob das Vorhaben den Vorschriften dieses Gesetzes entspricht, sind auf Verlangen der Behörde weitere Nachweise zu erbringen.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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