Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Dienstag, 27. Februar 2018, 07:24

Jagd im Ortsgebiet

Weidmannsheil erstmal

Wir hatten gestern eine Diskusion wegen eines Fuchses der sich in einen Innenhof eines Landwirtes verirrt hat (mitten im Ort).
Darf ich als Jagdausübungsberechtigter (rein rechtlich) den Fuchs dort mit einem KK. oder Schrot erlegen oder nicht?
Üblicherweise beginnt ja das Jagdgebiet erst 300m ausserhalb vom verbauten Gebiet.

DANKE für eure Fachmeinung.

Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

KrumpenChris

Rotwildjäger

    Österreich

Beiträge: 597

Beruf: Automatisierungstechniker

  • Nachricht senden

2

Dienstag, 27. Februar 2018, 07:51

Hmmm....
In der Steiermark dürfte es der Landwirt zum Schutz von Kleintieren und Nutztieren selber machen.
Oder den Jagdausübungsberechtigten beauftragen.
Bitte korrigiert mich wenns nicht so ist.

WMH,
Christian.

3

Dienstag, 27. Februar 2018, 07:55


Üblicherweise beginnt ja das Jagdgebiet erst 300m ausserhalb vom verbauten Gebiet.

Also das ist mal Falsch. Du verwechselst das mit der Raubzeugregelung. Die Jagd beginnt direkt "neben dem Haus".

4

Dienstag, 27. Februar 2018, 08:42

Ok. also neben dem Haus, nicht im Anwesen selbst.
Im eingezäunten Grundstück darf oder darf nicht geschossen werden? ?(
lg.

Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

5

Dienstag, 27. Februar 2018, 08:56

Theoretisch nicht

6

Dienstag, 27. Februar 2018, 10:11

Meiner auffassung zu folge dürftest du ihn nur „fangen“ oder beteuben.
Nicht einmal ein hund darf ihn abwürgen, oder? Lasse mich gern korrigieren.

Ps: wir jagen sehr viel in ortsgebieten(marder)

7

Dienstag, 27. Februar 2018, 13:06

Da gibts aber bei uns in Nö auch eine Regelung zum Schutz der eigenen Tiere, bin mir aber nicht mehr sicher ob es dabei nur ums Fangen oder auch ums Erlegen ging?
Hängt glaub ich auch davon ab ob es sich bei dem Tier um jagbares oder nicht jagbares Wild handelt??

Ich könnte am Abend mal im Jagdrecht nachschauen!

WMH

Ps.: Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege
Weidmannsheil ausn Woidviatl

Waldi2503

Rotwildjäger

Beiträge: 457

Beruf: offen für Neues

  • Nachricht senden

8

Dienstag, 27. Februar 2018, 15:15

Hello,
das ist gemäß §96 NÖ Jagdgesetz

(3) Zum Schutze der Haustiere ist den Besitzern von Häusern, Gehöften und dazugehörigen Höfen und Hausgärten gestattet, dort Füchse, Baum- oder Edel-, Stein- oder Hausmarder, Iltisse, mit Ausnahme der Steppeniltisse, und Wiesel zu fangen und zu töten. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann für den Fang und die Tötung von Habichten Ausnahmen gemäß § 3 Abs. 8 zulassen. Der Gebrauch der Schußwaffe ist hiebei nicht zulässig. Das gefangene und getötete Raubwild ist dem Jagdausübungsberechtigten oder seinem Jagdaufseher unverzüglich bekanntzugeben und zu seiner Verfügung zu halten.

Und einen Schuss darfst im Hof sowie nicht abgeben. Also, fangen und raus aufs Feld, dann darfst mit Flinte weidwerken, oder direkt nach dem Fang anderwertig erlösen.

Waldi

9

Dienstag, 27. Februar 2018, 15:41

Das heißt also genau genommen, ich darf den Fuchs dort fangen oder erschlagen, aber nicht schießen.

Was macht ihr in sollch einen Fall?

Bei mir war das so: Der Nachbar (Obmann des Jagdausschuss) ruft mich an, er habe einen Fuchs im Innenhof seines Landwirtschaftlichen Anwesen. Ich solle kommen und in erschießen.
Ich war leider - Gott sei Dank nicht zu Hause und habe einen meiner Mitjäger geschickt. Der hat den Fuchs dort geschossen und mitgenommen.
Am nächsten Tag war es schon Dorfgespräch Nr. 1. Da könnte einer doch einen Strick daraus drehen und zur Anzeige bringen. Sehe ich das richtig so.

lg.


Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

10

Dienstag, 27. Februar 2018, 18:37

mit dem Raubwildscharfen Hund auf Besuch gehen.

Waldi2503

Rotwildjäger

Beiträge: 457

Beruf: offen für Neues

  • Nachricht senden

11

Dienstag, 27. Februar 2018, 19:54

Ja, Franzl, ich seh das auch so. Ist sicher kein einfacher Fall wenn was passieren sollte.
Natürlich kenne ich weder die genauen Umstände noch den Hof, aber so ein Schuss innerhalb eines Hofes.
Auch wenn es nur Vogelschrot ist, kann ins Auge gehen.

12

Dienstag, 27. Februar 2018, 20:21

Vergessen. Der Fuchs hatte Räude.
Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

Waldi2503

Rotwildjäger

Beiträge: 457

Beruf: offen für Neues

  • Nachricht senden

13

Dienstag, 27. Februar 2018, 20:29

Ich glaub das ist wurscht :)

14

Dienstag, 27. Februar 2018, 22:24

Hallo!

Du meinst also dein Mitjäger hat versucht den Fuchs ausfindig zu machen, aber der Fuchs war schon verschwunden...

Oder verstehe ich das jetzt etwas "falsch" in einem öffentlichen Jägerforum ;)

15

Mittwoch, 28. Februar 2018, 07:07

Ja, ich verstehe.

Habe mich falsch ausgetrückt.

Die Frage ist natürlich "was wäre wenn".

lg.

Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

KrumpenChris

Rotwildjäger

    Österreich

Beiträge: 597

Beruf: Automatisierungstechniker

  • Nachricht senden

16

Mittwoch, 28. Februar 2018, 08:13

Zitat

Von Waldi2503
Hello,
das ist gemäß §96 NÖ Jagdgesetz
Dann ist es ähnlich wie in der Stmk.:
§ 59
(3) Zum Schutz der Kleinhaustiere dürfen Steinmarder, Marderhunde, Iltisse, Waschbären und
Füchse in Häusern, Gehöften und Höfen von den Besitzerinnen/Besitzern oder ihren Beauftragten, auch
wenn diese Personen nicht im Besitz einer Jagdkarte sind, ohne Bewilligung der/des
Jagdausübungsberechtigten lebend gefangen oder mit einer Schusswaffe getötet werden, wobei die
übrigen Bestimmungen des Jagdgesetzes einzuhalten sind. Das gefangene oder getötete Tier ist der/dem
Jagdausübungsberechtigten zu übergeben.

...auch wenns nicht hierher passt. ;)

WMH,
Christian.

17

Mittwoch, 28. Februar 2018, 08:56

Also bei uns im Dorf wäre ich Dorfgespräch Nummer eins wenn ich mich nicht um den Fuchs "gekümmert " hätte...
Landleben kann so einfach sein;)

Der Dackelversteher

Waldi2503

Rotwildjäger

Beiträge: 457

Beruf: offen für Neues

  • Nachricht senden

18

Mittwoch, 28. Februar 2018, 13:47

Also, in der Stmk. darf man mit einer Schusswaffe und in NÖ nicht.
Da sieht man wieder wie deppat einzelne Jagdgesetze in den Bundesländern sind.

Aber das macht ja wahrscheinlich Sinn, weil wir in Ö so groß sind, so weitläufig und so unendlich
begnadete Beamte sind. Bananenrepublik Österreich sag ich nur. Ein Land wo sich Politiker wie der Kern das Gehalt selber verdoppeln, ein seniler Kettenraucher Bundespräsident wird, ein halbes Kind Kanzler spielt, Bürgermeister billig Landwirschaftsgründe kaufen und dann öffentlich selber in Bauland umwidmen, Landshauptleute Bundesminister abkommandieren, warum soll man da nicht Unterschiede im Schusswaffengebrauch machen. Von NÖ zu Stmk. Is ja sooo weit getrennt.
Ähnlich wie Alaska und Texas. So ein Blödsinn!!

sorry, aber das musste raus, sonst wäre ich daran erstickt :)))
Waldi

Waldi2503

Rotwildjäger

Beiträge: 457

Beruf: offen für Neues

  • Nachricht senden

19

Mittwoch, 28. Februar 2018, 13:47

Doppelpost,

Werner, kannst das bitte löschen!
Danke
Waldi

KrumpenChris

Rotwildjäger

    Österreich

Beiträge: 597

Beruf: Automatisierungstechniker

  • Nachricht senden

20

Mittwoch, 28. Februar 2018, 14:14

Zitat

Von Waldi2503
Also, in der Stmk. darf man mit einer Schusswaffe und in NÖ nicht.
Da sieht man wieder wie deppat einzelne Jagdgesetze in den Bundesländern sind.

Aber das macht ja wahrscheinlich Sinn, weil wir in Ö so groß sind, so weitläufig und so unendlich
begnadete Beamte sind. Bananenrepublik Österreich sag ich nur. Ein Land wo sich Politiker wie der Kern das Gehalt selber verdoppeln, ein seniler Kettenraucher Bundespräsident wird, ein halbes Kind Kanzler spielt, Bürgermeister billig Landwirschaftsgründe kaufen und dann öffentlich selber in Bauland umwidmen, Landshauptleute Bundesminister abkommandieren, warum soll man da nicht Unterschiede im Schusswaffengebrauch machen. Von NÖ zu Stmk. Is ja sooo weit getrennt.
Ähnlich wie Alaska und Texas. So ein Blödsinn!!

sorry, aber das musste raus, sonst wäre ich daran erstickt :)))
Waldi
Das is ja mal eine Ansage. :D
Aber ich gebe dir da recht!

WMH,
Christian.

Ähnliche Themen