Eine Wohnsitzänderung bringt auch den einen oder anderen Weg zur Behörde mit sich.
Für uns ist lt. Jagdgesetz verpflichtend eine Wohnsitzänderung bekannt zu geben.
Auszug:
Gemäß §37 (7) Stmk-Jagdgesetz sind die Besitzer einer Jagdkarte verpflichtet, Wohnsitzänderungen der Behörde zu melden, die die Jagdkarte ausgestellt hat.
Denke so oder so ähnlich wird es außerhalb der Steiermark auch in den anderen Bundesländern gehandhabt werden.
Ich spreche hier mal für meinen Fall. Wer selbst schon mal so eine Änderung hatte bitte auch mal so seine Erfahrungen posten.
Für mich hat es auch einen Wechsel der Bezirkshauptmannschaft gegeben.
Nun habe ich gleich mal angerufen wo ich nun hin muss.
Telefonat mit der ausstellenden Behörde (BH-Graz-Umgebeung) hat ergeben, ich muss zur neuen Bezirkshauptmannschaft. Also dort hin wo man "jetzt" wohnt.
Also kurzer Hand dort hin und mich gemeldet. Zusätzliche Unterlagen waren keine erforderlich. Es wurde nur die Landesjagdkarte benötigt.
Im Zuge der händischen Abänderung der Jagdkarte, wurde eine neue Nummer für die Jagdkarte vergeben. Diese mittels Stempel beglaubigt.
Im Inneren der Karte wurde auch die Adresse gleich mal handschriftlich geändert, gestempelt und vom Sachbearbeiter unterschrieben.
Zugleich auch gleich ein aktueller Zahlschein für die Jagdkartenabgabe ausgestellt und das war es.
Kosten sind in meinem Fall keine Aufgetreten. Was einem natürlich immer freut.
Wusste gar nicht, dass Behörden auch mal was gratis machen
Meine Jagdkarte ist noch in Papierform. Denke mit einer Chipkarte wird da der Aufwand größer werden und sicher Kosten anfallen.