Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 15. Juli 2011, 08:58

§ 15 Voraussetzung für die Bestellung

(1) Die Voraussetzungen für die Bestellung zum Berg und Naturwächter sind:
a) österreichische Staatsbürgerschaft,
b) Volljährigkeit,
c) körperliche und geistige Eignung,
d) Vertauenswürdigkeit und
e) Ableistung einer einjährigen Anwartschaft.
(2) Als vertrauenswürdig gilt nicht, wer
a) wegen Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde,
b) wegen strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit, gegen fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit oder gemeingefährlicher strafbarer Handlungen zu einer wenigstens einmonatigen Freiheitsstrafe oder einer entsprechenden Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist,
c) mindestens zweimal wegen Übertretungen verwaltungsrechtlicher Bestimmungen, deren Übertretung mit der Tätigkeit des künftigen Berg und Naturwächters unvereinbar erscheint, mit einer Geldstrafe von mehr als 65 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe rechtskräftig bestraft wurde. (1)
(3) Zur Feststellung der Voraussetzung des Abs.1 lit.c haben die Bewerber während der Anwartschaft bewährte Berg und Naturwächter bei deren Einsatztätigkeit zu begleiten, Schulungen der Steiermärkischen Berg und Naturwacht zu besuchen und die für ihre Tätigkeit als Berg und Naturwächter erforderlichen Kenntnisse anläßlich einer Befragung von der Bezirksverwaltungsbehörde nachzuweisen.
(4) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann nach Anhören der Bezirksleiter für Bewerber, die die Voraussetzungen nach Abs.1 lit.a bis d erfüllen und durch ihre berufliche Tätigkeit oder einschlägige fachliche Kenntnisse für die Tätigkeit als Berg und Naturwächter besonders geeignet erscheinen, die einjährige Anwartschaft teilweise oder zur Gänze nachsehen.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
http://www.Jaegerforum.at