Ist natürlich immer so eine sache
Stellt sich in erster Linie natürlich wirklich die Frage, ob den der Erwerb und das tragen einer Faustfeuerwaffe ( kath.B ) wirklich von nutzen ist.
Der Aufwand eines Waffenpasses ist ja schließlich auch nicht so ohne. Alle 5 Jahre kommt unangemeldet ( ausnahmen gibts natürlich
)die uniformierte Exekutive im Dienstauto vor dein Haus oder vor deine Wohnung und überzeugt sich, wie du deine Waffe zuverlässig u. sicher verwahrt hast. Vom Waffenführerschein ist ein aktiver Jäger ja ausgenommen, von der 5jährigen Kontrolle jedoch nicht. Selbiges gilt natürlich auch für die Waffenbesitzkarte.
In Kärnten wäre der Bedarf eines Waffenpasses für den Jagd bzw. Fischereischutz als vereidigtes Schutz-Organ gesetzlich gegeben. Eingeschränkt jedoch auf die tätigkeit dieses Schutzdienstes.
Ist halt Landesauslegungssache. Für die erlangung des Waffenpasses für den Fischereischutzdienst könnte ich eine Geschichte erzählen, die bis in die 3 Instanz - Verwaltungsgerichtshof gegeangen ist und letztendlich positiv für die beantragte Partei ausgegangen ist. Seitdem gibts einen rechtsspruch dafür
. Habe dies für einen Freund in den 80er Jahren durchgezogen.
Letztendlich stellt sich natürlich immer die Frage, brauche ich die FFW. Waffe wirklich ? Will die Familie alle 5 Jahre die Polizei vor der Türe ?