Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
§26 Pachtschillings und Kautionserlag bei freihändiger Verp
Pachtschillings und Kautionserlag bei freihändiger Verpachtung
Hinsichtlich der Einzahlung des Pachtschillings, welcher auch für das erste
Pachtjahr unmittelbar beim Gemeindeamt, und zwar spätestens 14 Tage vor dem
Beginne der Pachtung zu erlegen ist, des Kautionserlages und der Verteilung des
Pachtschillings finden die Bestimmungen der §§ 17, 18, 19 und 21 sinngemäß
Anwendung mit der Abänderung, dass die Kaution spätestens 14 Tage vor dem
Beginne der Pachtung bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu erlegen ist.
D. Auflösung der Jagdverpachtung