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Mittwoch, 19. Mai 2010, 17:54

§36 Jagdkartenzwang bei Jagdausübung

Ohne eine von der zuständigen Behörde im Geltungsgebiete dieses Gesetzes
ausgestellte, mit Lichtbild versehene Jagdkarte darf niemand die Jagd ausüben.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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