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Donnerstag, 16. Februar 2017, 19:10

Welche Waffenteile müssen in Österreich registriert werden

Hallo,
Ich möchte mir für meine Blaser R8 einen Wechsellauf zulegen.
Diesen muss ich registrieren das weiß ich.
Meine Frage ist muss ich auch die Verriegelungskammer eintragen lassen?
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen, ideal wäre ein Gesetzesauszug ich hab selber nichts gefunden.
Danke im vorraus :thumbsup:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bockschütz« (16. Februar 2017, 19:20)


BrandlB

Rotwildjäger

Beiträge: 527

Beruf: Waffenhändler - alles was der Jäger und Sportschütze braucht.

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2

Donnerstag, 16. Februar 2017, 20:36

Im Moment ist nur der Lauf registrierungspflichtig.
Bei Fragen über Waffen und Munition gerne ein PN schicken.

3

Donnerstag, 16. Februar 2017, 20:44

Danke für deine schnelle Antwort.Gibt es da irgendwo einen Gesetzes Ausschnitt
Habe die Verriegelungskammer aus De bestellt.
Da der Verkäufer auch nicht wusste wie das in Österreich geregelt wird.

BrandlB

Rotwildjäger

Beiträge: 527

Beruf: Waffenhändler - alles was der Jäger und Sportschütze braucht.

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4

Freitag, 17. Februar 2017, 11:32

In DE muss er die Ausfuhr beim BKA melden, bzw. beantragen.

Einfacher ist immer der Weg über einen heimischen Händler. Dann gibt's keine Diskussion.
Bei Fragen über Waffen und Munition gerne ein PN schicken.