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Sonntag, 26. Juni 2011, 21:42

§5 Disziplinarrat u. Berufungssen. d. Steir. Landesjägersch.

(1) Über Disziplinarvergehen entscheidet in erster Instanz der Disziplinarrat, in zweiter Instanz der Berufungssenat.
(2) Mitglieder des Disziplinarrates und des Berufungssenates müssen Mitglieder der Steirischen Landesjägerschaft sein. Der Disziplinarrat besteht aus einem rechtskundigen Vorsitzenden und zwei Beisitzern, von denen einer dem Stande der Berufsjäger angehören muß. Der Berufungssenat besteht aus einem rechtskundigen Vorsitzenden und vier Beisitzern, von denen zwei dem Stande der Berufsjäger angehören müssen. Im Falle einer Verhinderung eines Senatsmitgliedes hat das Ersatzmitglied an dessen Stelle zu treten. Die Mitglieder des Disziplinarrates und Berufungssenates sind in Ausübung ihres Amtes an keine Weisung gebunden. Die Mitglieder des Disziplinarrates, des Berufungssenates sowie der Disziplinaranwalt sind nach den Bestimmungen der Jägerschaftswahlordnung zu wählen.
(3) Der Disziplinarrat und Berufungssenat werden durch ihre Vorsitzenden einberufen.
(4) Disziplinarrat und Berufungssenat haben mit Stimmenmehrheit zu entscheiden. Die Disziplinarstrafe des dauernden Ausschlusses aus der Steirischen Landesjägerschaft kann nur einstimmig verhängt werden. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig. Der Vorsitzende hat seine Stimme zuletzt abzugeben.
(5) Die Mitglieder des Disziplinarrates und Berufungssenates, deren Ersatzmitglieder, der Disziplinaranwalt sowie alle übrigen Funktionäre und Angestellten der Steirischen Landesjägerschaft sind verpflichtet, über die in Ausübung ihrer Funktion zu ihrer Kenntnis gelangenden Tatsachen im Disziplinarverfahren Stillschweigen zu bewahren, sofern nicht das Interesse der Steirischen Landesjägerschaft an der Offenlegung dieser Tatsachen das private Interesse an Geheimhaltung überwiegt.
(6) Der Landesjägermeister und seine Stellvertreter sind nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens berechtigt, in die Akten über das Disziplinarverfahren Einsicht zu nehmen.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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