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Sonntag, 26. Juni 2011, 21:56

§23 Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Neufassung des § 2 lit. b und des § 18 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. (2)
(2) Die Änderung des § 12 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 81/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. September 2010, in Kraft. (2)
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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